PoliscanSpeed ist standardisiert, sagt das OLG Düsseldorf! Wirklich?
Da habe ich gestern zur des AG
Lübben noch geschrieben, dass obergerichtliche Rechtsprechung zu PoliscanSpeed nicht vorliege, da muss ich das heute schon
zurücknehmen. Es gibt inzwischen – worauf mich ein Kollege dankenswerter Weise hingewiesen hat, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom
20.01.2010 – IV-5 Ss (OWi) 206/09 – (OWI) 178/09 I. Der geht davon aus, dass es sich bei PoliscanSpeed um ein standardisiertes
Messverfahren handelt (eine Entscheidung des OLG Karlsruhe soll es dazu auch geben [?]).
Wenn man sich die Entscheidung des OLG Düsseldorf ansieht, ist m.E. allerdings festzustellen, dass die nun nicht unbedingt
überzeugend begründet ist. Zwar wird zur Begründung auf das von mir herausgegebene Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche
OWi-Verfahren verwiesen, was uns natürlich ehrt. Nur: Dort steht nicht, dass PoliscanSpeed ein standardisiertes Verfahren ist,
sondern lediglich, dass es von der PTB zugelassen ist (ich wasche meine Hände also in Unschuld ). Mit den gegen das Messverfahren
erhobenen Bedenken setzt sich das OLG Düsseldorf nicht im Einzelnen auseinander. Vielmehr wird m.E. nur der Schluss gezogen:
PTB-Zulassung = standardisiert. Das greift m.E. aber zu kurz. Folge: Als Verteidiger wird man nicht nur nach wie vor, sondern jetzt
erst recht die Bedenken gegen die Verwertbarkeit der Messung und Messfehler geltend machen müssen. Allerdings werden die AG jetzt
sicherlich “einfacher” damit umgehen, denn es handelt sich ja um ein “standardisiertes Messverfahren”.
Siehe auch:
PoliscanSpeed kein …
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