Policendarlehn und die Vorfinanzierung aus Eigenmitteln

Darlehen aus Policendarlehen dienen auch dann i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungskosten, wenn ein Teil dieser Kosten vor Eingang der Darlehensvaluta auf dem Konto des Steuerpflichtigen aus anderen Mitteln bezahlt wird, der Steuerpflichtige aber bei Veranlassung dieser Zahlung berechtigt von einer Gutschrift der Darlehensvaluta spätestens im Zeitpunkt der Zahlung ausgehen kann.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 9. Februar 2010 – VIII R 21/07

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Themen: Zeitpunkt , Darlehen , Anschaffungskosten , Einkommensteuer (betrieb) , Policendarlehn

Erschienen 14. Juli 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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