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Pokern verboten

am 08.04.2008 von http://www.meisen.info

Die örtliche Ordnungsbehörde darf nach einem aktuellem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster einem privaten Veranstalter untersagen, in einer örtlichen Gaststätte öffentliche Pokerturniere im Rahmen der sog. Poker-Bundesliga durchzuführen.
Der Veranstalter hatte der Stadt Rheine Ende 2007 angezeigt, er beabsichtige, in einer Gastwirtschaft in Rheine regelmäßig Pokerturniere durchzuführen. Für die Teilnahme an diesen örtlichen Turnieren, die mit gleichartigen Veranstaltungen an anderen Orten im Rahmen der sog. Poker-Bundesliga verbunden sind und bei denen gesponserte Gewinne ausgelobt werden, werde ein Eintrittsgeld von 15 Euro als Kostenbeitrag erhoben. Das Ordnungsamt der Stadt Rheine untersagte im Dezember 2007 mit sofortiger Wirkung die Durchführung der Turniere und drohte bei einem Verstoß die Schließung der Veranstaltung an. Nachdem der Veranstalter daraufhin sein Konzept änderte und die Spieler statt um das Eintrittsgeld nur noch um eine Spende für eine gemeinnützige Einrichtung bitten wollte, wurden auch diese sog. Charity-Turniere untersagt.
Das Verwaltungsgericht Münster entschied jetzt durch Eilbeschluss, die gegen die Untersagung gerichtete Klage des Veranstalters werde voraussichtlich keinen Erfolg haben. Diese Pokerturniere der “Poker-Bundesliga” seien, soweit ein Entgelt von den Spielern erhoben werde, unerlaubte öffentliche Glücksspiele, deren Veranstaltung nach dem Strafgesetzbuch strafbar sei. Poker in der vorgesehenen Form sei ein Glücksspiel, weil der Spieler gegen einen Geldeinsatz um einen vom Zufall abhängigen Gewinn spiele. Die Bezeichnung des Entgelts als Eintrittsgeld, Startgeld oder sonst wie sei dabei ebenso ohne Bedeutung wie der Umstand, dass damit eventuell ausschließlich die Veranstaltungskosten gedeckt würden. Ohne Bedeutung sei auch, dass die für die Gewinner ausgelobten Preise möglicherweise …

Stefan am 12.04.2008 um 01:54 Uhr:

Zunächst einmal ist zu sagen, dass Poker ein überwiegend taktisches Spiel ist, dass natürlich durch Zufall überraschende Wenden nehmen kann, aber das ist selbst im Fußball so. Denn wer im Poker schlechte Karten bekommt, kann diese jederzeit ablegen. Das ist beim so beliebten und behördlich genehmigten Doppelkopf nicht so. Fällt dort die Kartenausteilung unglücklich aus, sind maximale Verluste nicht zu vermeiden. Beim Poker können diese durch die Spielweise der Spieler vermieden werden. Zudem sind beim Poker meist gar nicht die Karten ausschlaggebend - relativ selten entscheidet hier die beste Hand. Bluffen und geblufft werden führen nahezu in der Überzahl der Spiele zur Vorzeitigen Beendigung, ohne dass die Karten entscheiden. Lediglich die taktischen Entscheidungen der Spieler entscheiden die meisten gespielten Hände. Allein aufgrund dieser Tatsachen folgt die Gerichtsentscheidung m. E. nicht der gesetzlichen Vorschrift. Des Weiteren: Ich selbst war beim vom Ordnungsamt Rheine unterbundenen Turnier anwesend, musste allerdings aufgrund des Verbots unverrichteter Dinge wieder gehen. Der Turnierleiter teilte uns Spielern dabei mit, dem Ordnungsamt Rheine sei zwei Tage vor dem Termin die Mitteilung zugestellt worden, man wolle aufgrund der behördlichen Bedenken das Turnier ohne die Erhebung einer Teilnehmergebühr ausrichten, statt dessen freiwillige Spenden für eine gemeinnützige Organisation von den Spielern erbitten, also ein Benefiz-Turnier ausrichten. Das Ordnungsamt lies sich hiervon nicht beeindrucken und verbot das Turnier dennoch, flankiert von Mannschaftwagen der Polizei, die vor der Tür standen, als handle es sich um ein Lokalderby beim Fußball. Fazit: Schön, dass es Vorschriften und Grundsätze gibt, die das Glücksspiel definieren, das muss auch sein. Noch schöner wäre es, wenn gerichtliche Entscheidungen diesen Grundsätzen dann auch folgen würden. Offensichtlich tun sie dies jedoch nicht.
Stefan am 12.04.2008 um 01:58 Uhr:

Nachtrag:
Nicht vergessen werden sollte obendrein, dass das Finale sowie etliche andere Finalturniere dieser (in vielen Orten Deutschlands nach wie vor erlaubten) Serie in staatlichen Spielcasinos stattfinden. Ein Schelm, der Böses dabei denkt...
Martin am 24.04.2008 um 17:06 Uhr:

Poker nur noch etwas für Bonzen die das Geld haben in die Spielbank zu gehen, wo Papa Staat mit verdient? Auf diese Weise fördert man nur illegale Geld Spiele. Mal wider unsere Politiker, wir haben was gemacht. Aber wider mal nicht nach Gedacht. WIE IMMER 

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