Humor am Freitag
Rechtsanwalt München | 2. März 2012 — Das LG Frankfurt hatte über die Wirksamkeit des Schreiben eines Maklers in Reimform zu urteilen, der damit seinen Schuldner ang…
Schon lange vor dem Rapetitor gab es reimende Juristen.
So hatte sich das LG Frankfurt mit der Frage zu befassen, ob eine in Reimform gehaltene Mahnung des Gläubigers ernstzunehmen ist oder ob es sich um eine Scherzerklärung (§ 118 BGB) handelt. Das LG knittelte verkündete folgendes Urteil:
Leitsatz der NJW-Redaktion:
Auch eine Mahnung in Versen begründet Verzug; der Gläubiger muß nur deutlich genug darin dem Schuldner sagen, das Ausbleiben der Leistung werde Folgen haben.
Tatbestand und Entscheidungsgründe:
Maklerlohn begehrt der Kläger mit der Begründung, daß nach reger Tätigkeit er dem Beklagten Räume nachgewiesen, die behagten.
Nach Abschluß eines Mietvertrages habe er seine Rechnung eines Tages dem Beklagten übersandt; der habe darauf nichts eingewandt.
Bezahlt jedoch habe der Beklagte nicht. Deshalb habe er an ihn ein Schreiben gericht`. Darin heißt es unter anderem wörtlich (und das ist für die Entscheidung erheblich):
“Das Mahnen, Herr, ist eine schwere Kunst! Sie werden`s oft am eigenen Leib verspüren. Man will das Geld, doch will man auch die Gunst des werten Kunden nicht verlieren.
Allein der Stand der Kasse zwingt uns doch, ein kurz` Gesuch bei Ihnen einzureichen: Sie möchten uns, wenn möglich heute noch, die unten aufgeführte Schuld begleichen.”
Da der Beklagte nicht zur Sitzung erschien, wurde auf Antrag des Klägers gegen ihn dieses Versäumnisurteil erlassen. Fraglich war nur, wie der Tenor zu fassen.
Der Zinsen wegen! Ist zum Eintritt des Verzug` der Wortlaut obigen Schreibens deutlich genug? Oder kommt eine Mahnung nicht in Betracht, wenn ein Gläubiger den Anspruch in Versen geltend macht?
Die Kammer jedenfalls stört sich nicht dran und meint, nicht auf die Form, den Inhalt kommt`s an. Eine Mahnung bedarf nach ständiger Rechtsprechung weder bestimmter Androhung noch Fristsetzung.
Doch muß der …
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 9. Februar 2009 auf http://richter-ballmann.info.
Rechtsanwalt München | 2. März 2012 — Das LG Frankfurt hatte über die Wirksamkeit des Schreiben eines Maklers in Reimform zu urteilen, der damit seinen Schuldner ang…
Depesche quinta essentia | 22. Februar 2011 — Das Wort ist die „Waffe“ des Juristen. Dass nicht nur Bernhard Schlink schriftstellerische Qualität aufweisen kann, zeigt das…
LBR-Blog | 31. Dezember 2006 — Wir wünschen unseren Lesern für das neue Jahr alles Gute und bedanken uns für all die positiven und auch kritischen Reaktionen auf…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 12. November 2009 — Muss geschäftlicher Schriftverkehr eigentlich immer so spröde formuliert sein? Ist hier gestalterische, ja künstlerische Freihe…
Rechtler | 16. Dezember 2009 — Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 17.02.1982, Az.: 2/22 O 495/81 Maklerlohn begehrt der Kläger mit der Begr…
Jurabilis | 30. Juni 2008 — Auch eine Mahnung in Versen begründet Verzug; der Gläubiger muß nur deutlich genug darin dem Schuldner sagen, das Ausblei…
Hol' Dir Dein Recht! | 9. August 2010 — Vor allem in Zeiten wie diesen leiden die Selbständigen unter uns nicht selten unter zahlungsunwilligen oder sogar -fähigen Kunden…
Panorama | 17. April 2007 — Allgemeine Hinweise zum Forderungsmanagement Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften darüber wie oft und mit welcher Fristsetzung …
kanzlei-hoenig.de | 25. November 2006 — Ist auch nach der zweiten Mahnung keine Zahlung eingegangen, kann dann eine dritte Mahnung erfolgen. Die dritte Mahnung wird ge…
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 12. April 2007 — Ob der Schuldner dieses Spiel ein zweites mal macht ?: Ausgangspunkt ist eine Privatarztrechnung über 19,32 Euro vom März 200…