Podolski verbietet BILD private Fotos -

Rechtliche Risiken und Grenzen des Citizen Journalism und privater Blogs. Die BILD Zeitung musste gestern auf Druck des Fußballprofis Lukas Podolski erklären, künftig keine Fotos mehr auf der Online Ausgabe der BildZeitung zu veröffentlichen, die ihn während seines Mallorca-Urlaubs zeigen. Unter der Rubrik BILD-Leser Reporter kann jeder seine privaten Fotos von Prominenten oder Ereignise mit öffentluchen Interesse (Fußball WM, etc.) veröffentlichen. Wie auch in anderen Bereichen des Citizen Journalism hat hier bei der BILD-Zeitung offensichtlich keine oder zumindest eine fehlerhafte redaktionelle Kontrolle hinsichtlich Rechtmäßigkeit des Inhalts stattgefunden. Hintergrund: Seit dem Caroline-Urteil des EGMR sagt auch die Rechtsprechung in Deutschland , dass Fotos, die Prominte bei rein privaten Tätigkeiten zeigen, nur eingeschränkt veröffentlicht werden dürfen. Das Problem: Die tägliche Praxis zeigt, dass Redaktionen von Online-Magazinen, privaten Portalen und digitalen Fotoagenturen bei der Veröffentlichung privater Fotos und Textbeiträge oft den Inhalt nicht auf seine Rechtmäßigkeit hin prüfen.

Bei Fotos ist das vor allem die Vereinbarkeit mit §§22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG) und den besondern Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Personen, bei Textbeiträgen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der dargestellten Personen. (siehe dazu MediaRights - Allgemeines Persönlichkeitsrecht)

Gerade bei der Verletzung des Allgemeinen Persönlkichkeitsrecht behandelter Personen drohen hohe Abmahngebühren, 6-stellige Schadensersatzforderungen und teure Unterlassungsklagen.

Medienrecht auch für Hobby Journalisten und Fotografen?Es macht keinen Unterschied, ob ein Artikel oder Foto von einem Hobby-Fotografen oder von einem Berufsjournalisten aufgenommen worden und ver…

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Themen: WM , Journalism , Citizen Journalism

Erschienen 28. Juli 2006 auf http://www.mediarights.eu.

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