PLÄTZE UND MOPPEDS
am 08.07.2005 von http://www.lawblog.de
Die Düsseldorfer Polizei konfrontiert meinen Mandanten mit einem interessanten Tatvorwurf:
Gefährliche Körperverletzung auf Straßen / Wegen oder Plätzen (§ 224 StGB)
In meinem Gesetzestext steht allerdings nichts davon, dass die Örtlichkeit eine Rolle spielt.
Wo wir schon beim Lästern sind: Der ehrwürdige Strafrechtskommentar Tröndle …
Gefährliche Körperverletzung
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Ich hab es wirklich nur gut gemeint mit meiner kleinen Fotoauswahl von Lanzarote, also von der Insel, auf der seit dem 10.03.2006 fast ununterbrochen kaum eine Wolke am Himmel ist, tagsüber etwa 24 Grad im Schatten vorherrschen und auch sonst recht…
Tröndle/Fischer ist nun Fischer
Jurakopf / Man merkt das man alt wird - und Korrektoren haben es nun wieder in Hausarbeiten einfacher zu merken, ob jemand einen hoffnungslos veralteten Kommentar genutzt hat: Der ehemalige Tröndle/Fischer Kommentar zum StGB heisst in der 55. Auflage (2008) nu…
Schwer und gefährlich
Andere Ansicht / Der Welfenprinz Ernst August macht Schlagzeilen, denn er will mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen seine Verurteilung vorgehen. Falsch ist aber die Berichterstattung, er sei wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Vielmehr war…
Schöner Vormittag in Quedlinburg- alle Zeugenaussagen glaubhaft
Mord ist mein Beruf / Vor dem dortigen Amtsgericht hatte ich vor dem Schöffengericht aufzutreten. Die Anklage warf meinem Mandanten eine gefährliche Körperverletzung vor, indem er einen anderen mit dem Schlagring geschlagen und dem Bewusstlosen Geld weggeno…
Muss ich erst Jura studiert haben, um die ARB zu verstehen ?
Panorama / Einem Mandanten wurde im Ermittlungsverfahren vorgeworfen eine (nur vorsätzlich begehbare) gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Nachdem zunächst eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung erfolgte, endete das Berufungsverf…
Stichwort Extrauteringravidität
Andere Ansicht / Extrauteringravidität Schon mal was von gehört? Ich auch nicht. Aber zur Beruhigung: Handlungen mit Wirkung auf die Extrauteringravidität sind tabestandslos im Sinne des § 218 StGB (TRÖNDLE/FISCHER, 218, Rz. 8). Und was zur Hölle sind Intraute…
