Platzverweis für Team Moskau

“Gazprom”-Werbung auf Fußballspieler-Leibchen ist zumindest rechtlich nicht zu beanstanden. Der Einsatz des “Inkasso-Team Moskau” dagegen schon.

Das zumindest findet das LG Köln (Az.:33 O 390/06). Die Forderungsbeitreiber mit Russland-Bezug hätten es ersichtlich darauf angelegt, durch “Drohung mit körperlicher Gewalt” Forderungen einzuziehen.

Nur, um auch etwaige Zweifel komplett auszuräumen, weist der Präsident des deutschen Inkasso-Unternehmer-Verbandes - ja auch so etwas gibt es im Lande der Lobbyisten - mit dem schönen Namen Wolfgang Spitz auf folgendes Faktum hin: “Inkasso-Unternehmen sind seriöse Dienstleister“.

Dennoch werden durch sie Kosten produziert, die Gerichte zumeist nicht (oder nur anteilig) als notwendigen und daher zu erstattenden Verzugsschaden ansehen. Denn auch mit einfacher Mahnung oder gerichtlichem Mahnbescheid kommt man ans Ziel.

Quelle: Biallo-Blog vom 13.05.2008

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Themen: Rechtsprechung , Unternehmer , Russland , Gazprom

Erschienen 13. Mai 2008 auf http://log.handakte.de/.

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