Plastik-Jecken ohne Reagenzglas

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval mit Eilbeschluss vom 10.02.2010 bestätigt und damit die anders lautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 03.02.2010 auf die Beschwerde des Antragstellers hin aufgehoben. Die Stadt Köln hatte das Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen für bestimmte Zeiten an den Karnevalstagen in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe per Allgemeinverfügung verboten und das Verbot für sofort vollziehbar erklärt

Nach Auffassung des OVG liegen die Voraussetzungen der sofortigen Vollziehbarkeit des Glasverbots vor. Zwar begründe das bloße Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen im Allgemeinen noch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Das Gericht sieht sich jedoch aufgrund der besonderen Verhältnisse des Kölner Straßenkarnevals nach den Erfahrungen der letzten Jahre zu einer differenzierteren Betrachtung veranlasst. Jedes Jahr werde die öffentliche Sicherheit durch am Boden liegende Glasflaschen und Scherben inmitten dicht gedrängter Menschenmassen gestört. Zwar sei es fraglich, ob sich das Glasverbot zur effektiven Bekämpfung dieser Gefahrenlage eigne, ob die Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen unter Verhältnismäßigkeitsaspekten gerechtfertigt sei und ob das Vorgehen der Stadt Köln nicht einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung bedürfe. Das OVG kommt aber im Rahmen der gebotenen allgemeinen Folgenabwägung zu dem Ergebnis, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Glasverbots besteht.

Zur Begründung führt es aus, das von der Stadt Köln ausgearbeitete Kontrollkonzept sei zur Bekämpfung der von Glasbruch beim Karneval ausgehenden Gefahren nicht von vornherein ungeeignet. Vielmehr spreche …

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Westfalen , Ballmann

Erschienen 11. Februar 2010 auf http://richter-ballmann.info.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Glasverbot im Kölner Karneval bestätigt

examensrelevant.de | 10. Februar 2010 — Nachdem das VG Köln per Beschluss vom 3.2.2010 (wir berichteten) das von der Stadt Köln erlassene “Glasverbot” gekippt hatt…

Update: OVG Münster bestätigt Glasverbot im Kölner Straßenkarneval

Juraexamen.info | 12. Februar 2010 — Wir hatten am 5.2. darüber berichtet, dass die Stadt Köln das Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen für bestimmte Zeite…

Doch kein Glas im Kölner Straßenkarneval

Rechtslupe | 10. Februar 2010 — Vor einer Woche hatte das Verwaltungsgericht Köln den Vollzug des von der Stadt Köln für die Karnevalstage verfügten Glausverbo…

VG Köln: Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig

Juraexamen.info | 20. September 2010 — Das VG Köln hat in einem Urteil vom 16.09.2010 (20 K 441/10; 20 K 525/10) entschieden, dass das Glasverbot an Karneval 2010 i…

VG Köln: Glasverbot an Karneval dieses Jahr rechtswidrig

Dr. Graf | 21. Oktober 2010 — Das Verwaltungsgericht Köln hat mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 16.09.2010 (Az. 20 K 441/10, 20 K 525/10) entschied…

VG Köln: Verwaltungsgericht stoppt Glasverbot zum Karnevalsauftakt

Dr. Graf | 17. November 2010 — Am 21.10.2010 veröffentlichte ich bereits einen Beitrag zur Rechtswidrigkeit des Glasverbots im Kölner Karneval (http://www.ra-…

Verwaltungsgericht Köln: Gericht stoppt Kölner Glasverbot an Karneval

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 4. Februar 2010 — Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Köln die sofortige Vollziehung des „Glasverbots“ an Karneval in der …

Karneval in Köln ohne Glas

Rechtslupe | 9. November 2010 — Vieles in Köln wiederholt sich. Uns so ist es für die in zwei Tagen startende Karnevalssession wieder so wie für die letzte: Di…

Glasverbot im Kölner Karneval

Rechtslupe | 9. Februar 2012 — Das vor zwei Jahren erstmals ausgesprochene Glasverbot im Kölner Straßenkarneval war rechtmäßig. Im Jahr 2010 hatte die Stadt…

Karneval zukünftig wieder mit Kölschglas

Rechtslupe | 17. September 2010 — Das „Glasverbot“ an Karneval 2010 in der Kölner Innenstadt war rechtswidrig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Köln und ga…