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Plantagenmäßiger Anbau von Haschisch und Marihuana

am 14.12.2006 von http://www.strafblog.de

Um bandenmäßigen Anbau von und Handeltreiben mit rund 2.000 Kilo Cannabis geht es in einem derzeit vor dem Landgericht Krefeld anhängigen Verfahren mit insgesamt 6 Angeklagten, denen zum Teil langjährige Haftstrafen drohen. Immerhin liegt die Mindeststrafe für bandenmäßige Begehungsweise nach § 30a BtmG bei 5 Jahren Freiheitsstrafe und dazu reichen auch deutlich geringere Mengen aus.

Interessant ist der Hintergrund des Verfahrens. In den letzten Jahren gehen holländische und deutsche Dealer verstärkt dazu über, im grenznahen Bereich in Deutschland auf Bauernhöfen oder in Gewerbegebieten Hallen anzumieten und mit dem für den Cannabisanbau erforderlichen technischen Equipement auszurüsten. Dazu gehören Beleuchtungs- und Bewässerungsanlagen einschließlich der elektrischen Schaltkästen und ggfs. Stromaggregate, Entlüftungsvorrichtungen, Wärmedämmungen etc. Aus mehreren tausend Pflanzen besteht eine solche Plantage zumeist und bei richtiger Temperatur, Düngung und Beleuchtung kann alle 8 bis 10 Wochen geerntet werden. Auf ca. 50 Kilo hochwertiges Marihuana bringt es eine Plantage mit 3.000 Pflanzen mindestens pro Ernte, das entspricht einem Warenwert von ca. 100.000 Euro. Die THC-Gehalte der unter Kunstlich hochgezogenen Pflanzen und damit die psychotrope Wirksamkeit des Rauschgifts ist allemal höher als im Freilandanbau selbst unter günstigsten klimatischen Bedingungen.

Die Ermittlungsbehörden wissen inzwischen natürlich einiges über diese Art der Drogenproduktion und haben ihre Methoden darauf eingerichtet. Ein über die Stromversorger zu erfahrender signifikanter Anstieg des Stromverbrauchs kann Ansatzpunkt für Ermittlungen sein und bisweilen überfliegen auch schon einmal Hubschrauber mit Infrarot- bzw. Wärmekameras verdächtige Gebiete, um bei der Fotoauswertung herauszufinden, wo möglicherweise wärmeproduzierend angebaut wird. Die durchaus professionell agierenden Täter halten dagegen, indem sie beispielsweise die Stromzähler umgehen und den Strom direkt von den Überlandleitungen abzapfen oder indem sie mit Isolierung der Dächer und Abluftsystemen die Wärmeproduktion durch die Beleuchtungssysteme zu kaschieren versuchen.

Die eigentlichen Hintermänner sitzen entweder in den Niederlanden oder sonstwo fernab von der Plantage und tragen in erster Linie das wirtschaftliche Risiko. Ihr Entdeckungsrisiko ist ungleich geringer als dasjenige ihrer vor Ort tätigen Helfer und Helfershelfer, die beispielsweise die technischen Einrichtungen betreuen, den Plantagenanbau überwachen oder die erntereifen Pflanzen abschneiden und wegtransportieren oder neue Pflanzen setzen. Überwiegend Polen und Russen sind in unserem Krefelder Verfahren vor Ort eingesetzt worden und die haben jetzt ein Problem. Das kann schon einige Zeit dauern, bis sie ihre Familien wiedersehen. Gleiches gilt für die deutschen Elektrotechniker und auch die Vermieter der Anbauflächen laufen Gefahr, sich eine nicht unerhebliche Verurteilung einzuhandeln, wenn das Gericht zu der Überzeugung kommen sollte, dass sie vom Zweck der Anmietung gewusst haben.

Die Strafen beim illegalen Umgang mit nicht geringen Mengen von Betäubungsmitteln sind hoch. Das gilt auch bei weichen Drogen. Drei Personen können schon eine Bande darstellen und dann wird es besonders teuer. Das sollte wissen, wer sich mit dem Gedanken trägt, sich an solchen durchaus kriminellen Aktivitäten zu beteiligen.

Autor: RA Rainer Pohlen

Kanzlei POHLEN + MEISTER

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