Plädoyer für einen neuen Blick auf den §16 StGB
am 14.05.2008 von Jurakopf
Ich habe letztes Jahr einen kleinen Essay zum §16 StGB geschrieben, der inzwischen bei Google auch ganz gut positioniert ist. Was als harmloses Gedankenspiel anfing, entwickelte sich, konnte aber -wider erwarten- leider von mir nie sauber beendet werden. Es blieb ein Gedankenspiel. Da ich vor kurzem nochmals darauf angesprochen wurde, habe ich den Essay jetzt einfach hier eingestellt - vor allem um mich selbst daran zu Erinnern nochmals darüber nachzudenken.
In der Ausgabe 4/2007 der JURA habe ich einen interessanten Aufsatz von Prof. Dr. Wilfried Küper (S.260) zu dem §16 II StGB gelesen. Da ich mich zur Zeit intensiv nochmals mit den Irrtumslehren im Rahmen des StGB-AT auseinandersetzen muss, kamen mir bei der Lektüre einige neue (?) Ansätze zur Interpretation des §16 StGB die ich hier in Form eines Essays darlegen möchte.
Nur noch mal zur Erinnerung: Ein Essay ist keine wissenschaftliche Arbeit, er dient der gedanklichen Auseinandersetzung mit einem Thema. Und jedenfalls für mich geht es dabei in erster Linie um unterhaltsame Gedankenspiele.
Der Ausgangsfall nach Küper:
Krankenpfleger K gibt dem unheilbar kranken Patienten P die tödliche Überdosis eines Medikamentes, weil er aufgrund einer missverstandenen Äusserung des P glaubt, dies sei sein dringlicher Wunsch. Es wird vorgegeben, dass der vermeintliche Wunsch alle Anforderungen eines „ausdrücklichen und ernstlichen Verlanges“ erfüllt, ebenso, dass der K „bestimmt“ wurde.
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[Kein Titel]
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