Steuern sparen mit dem Firmenwagen
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Der Autokauf jenseits der Grenze ist oft deutlich billiger als hierzulande. Zum Kaufpreis kommt aber noch die heimische Umsatzsteuer hinzu. Ein VW Golf kostet in Dänemark rund 17 und ein Audi A3 knapp 25 Prozent weniger als beim heimischen Händler um die Ecke. Bei anderen Fabrikaten sieht es ähnlich aus, überall in der EU lassen sich Preisschnäppchen finden. Von dem ersparten Geld kann sogar ein Urlaub finanziert werden. Damit es nachher keine bösen Überraschungen gibt, sollten allerdings einige Stolpersteine beachtet werden. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission werden in Deutschland mit die höchsten Preise verlangt. Die Listenpreise für Autos lagen in 2010 um 7,7 Prozent über dem EU-Durchschnitt, für eine Reihe von Modellen sind sogar Ersparnisse von bis zu 40 Prozent und mehr möglich. Generell am preiswertesten sind Neuwagen in Dänemark, Ungarn und Großbritannien. Hintergrund des niedrigen ausländischen Preisniveaus ist, dass die einzelnen Staaten hohe Umsatz- und auch noch eine Zulassungssteuer verlangen, welche die Autokonzerne durch geringere Nettowerte ausgleichen. Das tangiert aber deutsche Käufer, die das Objekt der Begierde jenseits der Grenze deutlich günstiger erwerben möchten, nicht. Sie müssen diese Auslandsabgaben nicht zahlen, sondern dem Händler lediglich den Nettopreis auf den Tisch legen. „Dafür müssen sie anschließend beim Wohnsitzfinanzamt die heimische Umsatzsteuer von 19 Prozent abführen“, erläutert Steuerberaterin Stefanie Peter von Ebner Stolz Mönning Bachem. Beim privaten Autokauf innerhalb der EU gilt als so genannter innergemeinschaftlicher Erwerb das Bestimmungslandprinzip: wer den Pkw importiert, muss nur die heimische Mehrwertsteuer zahlen. Daher darf Deutschland die Umsatzsteuer erheben, im Herkunftsland bleibt der Vorgang dagegen steuerfrei. Für die Steuerpflicht kommt es nicht darauf an, ob das neue Fahrzeug mittels Lieferung durch den Verkäufer, einen Transporteur oder Selbstabholung ins Inland kommt. Es muss sich auch nicht um ein Fabrikat des Verkaufsstaates handeln. Der Erwerbsbesteuerung unterliegen auch in Deutschland hergestellte Fahrzeuge als Reimporte und Autos aus Nicht-EG-Staaten, wie etwa die Japaner. Für die Umsatzversteuerung gibt es ein besonderes Verfahren der Fahrzeugeinzelbesteuerung. Danach ist für jedes aus einem anderen EG-Mitgliedstaat erworbene neue Kfz eine eigene Umsatzsteuererklärung abzugeben. Dies gilt für alle Privatpersonen. Auf Unternehmer findet das besondere Verfahren nur Anwendung, wenn das neue Fahrzeug für den privaten Bereich erworben wird. „Andernfalls erfasst der Betrieb den Vorgang im Rahmen seiner laufenden Umsatzsteuererklärung wie den Warenkauf jenseits der Grenze“, weiß die Expertin. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem im Ausland vereinbarten Entgelt. Dies ist grundsätzlich der vom Verkäufer in Rechnung gestellte Betrag. Hierzu gehören a…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. September 2011 auf http://www.gabler-steuern.de.
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