Novellierung der Pkw- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung abgeschlossen
LEXEGESE | 3. August 2011 — Am 3. August 2011 hat das Bundeskabinett die Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gebilligt. Die Ver…
Die Bundesregierung hat die Novellierung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung zur gebilligt. Die neue Verordnung soll – nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – zum 1. Dezember 2011 in Kraft treten.
Das neue Pkw-Label soll dem Verbraucher eine Hilfestellung bei seiner Kaufentscheidung bieten, indem es den Verbraucher über die absoluten Verbrauchswerte eines Pkw informiert und zudem über die neue farbige CO2-Effizienzskala Auskunft darüber gibt, wie effizient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen der jeweiligen Klasse ist.
Die CO2-Effizienzskala folgt dem Vorbild der bereits bei Haushaltsgeräten gebräuchlichen Form der Kennzeichnung. Diese enthält die Effizienzklassen A+ (grün und sehr effizient) bis G (rot und wenig effizient).
Die Berechnung der jeweiligen Effizienzklasse eines Kraftfahrzeugs basiert auf einem so genannten relativen Modell. Das bedeutet, dass die Berechnung der CO2-Effizienz auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Fahrzeugmasse erfolgt. Mit anderen Worten: Ein Luxuswagen oder ein SUV darf – da schwerer – ruhig mehr in die Umwelt pusten und trotzdem noch ein A+ erhalten, während einem Kleinwagen aufgrund dieser Berechn…
» Vollständiger ArtikelErschienen 17. August 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
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