PKV greift Gesundheitsreform als existenzbedrohend an

Karlsruhe (Reuters) - Vertreter der privaten Krankenversicherungen haben Teile der Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht als existenzbedrohend kritisiert.

Die Reform gefährde auf Dauer das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung (PKV), sagte der Vorstandsvorsitzende der Victoria Krankenversicherung, Günter Dibbern, am Mittwoch in Karlsruhe. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vertrat dagegen die Ansicht, die Regelungen seien mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie seien notwendig gewesen, um die gesetzliche Krankenversicherung zu stützen und echten Wettbewerb bei den privaten Anbietern zu schaffen.

Das Verfassungsgericht verhandelt über die Klagen von fünf privaten Versicherungsunternehmen und von drei Privatversicherten. Sie sehen durch die Gesundheitsreform ihre Grundrechte verletzt. So wenden sie sich dagegen, dass die privaten Versicherer ab 2009 einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten müssen, der mit gut 500 Euro pro Monat nicht teurer sein darf als der durchschnittlich teuerste Tarif bei einer gesetzlichen Kasse. Er muss zudem mit den Leistungen der gesetzlichen Versicherung vergleichbar sein. Auch dürfen die Antragssteller nicht wegen Krankheiten oder ihres Alters abgelehnt oder mit Risikoaufschlägen bedacht werden. Die Klage richtet sich auch dagegen, dass privat Versicherte bei einem Wechsel unter Umständen ihre Altersrückstellungen mitnehmen dürfen.

Der Basistarif stelle einen Systembruch dar und müsse von den anderen Privatversicherten quersubventioniert werden, monierte Dibbern. Dadurch würden die anderen Prämien teurer und die private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Kasse auf Dauer uninteressant. Vor allem die gut verdienenden privat Versicherten müssten die Zeche zahlen. Der Direktor des PKV-Verbands, Volker Leienbach, bemängelte, gerade die Verbindung des Basistarifs mit der neuen Möglichkeit für die Versicherten, ihre Altersrückstellungen mitzunehmen, sei für die Unternehmen fatal.

SCHMIDT: GESETZLICHE ÄNDERUNGEN WAREN NOTWENDIG

Schmidt hielt entgegen, in den vergangenen Jahren sei die Zahl der Privatersicherten kontinuierlich gestiegen, wodurch den gesetzlichen Kassen jährlich 700 bis 900 Millionen Euro entgingen. Vor allem junge und gesunde Gutverdiener wechselten in private Kassen. Ältere oder Kranke würden dort hingegen abgelehnt oder müssten unzumutbare Risikoaufschläge akzeptieren. Der gesetzlichen Krankenversicherung blieben die sogenannten schlechten Risiken. "Das kann sie auf Dauer nicht verkraften", betonte die SPD-Politikerin. Durch die Mitnahmemöglichkeit der Altersrückstellungen seien private Versicherungen nicht mehr im Wettbewerb um Neuzugänge sondern auch um ältere Versicherte.

Auf der Tagesordnung der Verhandlung des Senats stand auch die Regelung, wonach nur noch diejenigen von einer gesetzlichen zur privaten Kasse wechseln dürfen, die drei Jahre hintereinander mehr als 48.150 Euro jährlich verdienen. Ein Urteil des Verfassungsgerichts wird für nächstes Jahr erwartet.



Quelle: Reuters (10. Dezember 2008)

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Erschienen 10. Dezember 2008 bei http://www.reuters.com.

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