"Pizzamord-Prozess": Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt

Ohne Tötungsvorsatz handelten die beiden 34 und 35 Jahre alten Männer, die am 17. Mai 2006 einen 44-jährigen Zechkumpanen in einer Lengfelder Wohnung zu Tode geprügelt haben. Das hat das Schwurgericht im Prozess um den so genannten „Pizzamord“ festgestellt und die beiden Angeklagten am Dienstag wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu Freiheitsstrafen von acht Jahren sowie sieben Jahren und drei Monaten verurteilt.

Dass die beiden Männer ihren 44-jährigen Zechkumpan nach einer gemeinsamen Feier am Abend des 17. Mai 2006 so brutal geschlagen und getreten haben, dass der Mann an inneren Blutungen und seinen schweren Kopfverletzung starb, war ziemlich schnell klar. Schwieriger war die rechtliche Einordnung des blutigen Geschehens. Nicht nur Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager und die Verteidigung, auch das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die beiden Angeklagten ihr Opfer nicht töten wollten.

Zwar liege bei Tritten gegen den Oberkörper und das Gesicht ein Tötungsvorsatz nahe. Es fehle aber das Motiv, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Gündert: „Einen Menschen aus einem so nichtigen Anlass zu töten, ist nicht nachvollziehbar.“ Die drei Männer kannten sich aus dem Obdachlosen- und Bahnhofsmilieu, der 35-Jährige war mit dem Opfer sogar befreundet.

Auslöser für die Schläge und Tritte war eine Tiefkühlpizza, um die der 44-Jährige nach einer gemeinsamen Feier in einer Lengfelder Wohnung gebeten hatte. Als die Pizza fertig war, wollte der Betrunkene sie nicht mehr essen. Deshalb schlug zunächst der 35-Jährige, der selbst gut drei Promille Alkohol im Blut hatte, aus Wut mit den Fäusten mehrere Minuten lang auf das Gesicht des Opfers ein. Die Wohnungsinhaberin – sie wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu 90 Tagessätzen von 10 Euro Geldstrafe verurteilt – und der 34-Jährige schauten dabei zu und verspeisten in aller Ruhe einen Teil der Pizza.

Als das umherspritzende Blut das Bett der Frau und die Wände der Einzimmer-Wohnung befleckte, geriet auch der 34-Jährige in Rage. Er bezichtigte ausgerechnet das Opfer, für die „Sauerei“ verantwortlich zu sein, und beteiligte sich an der grausamen Bestrafungsaktion. Beide Männer traten dem 44-Jährigen mehrmals gemeinsam ins Gesicht und gegen den Oberkörper. Erst als das Opfer keine Lebenszeichen mehr von sich gab, kamen sie zur Besinnung und versuchten, ihren Kumpel wiederzubeleben. Der 34-Jährige rief den Notarzt an und sagte später a…

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Themen: Körperverletzung Mit Todesfolge

Erschienen 31. Oktober 2007 auf http://www.woetzel-online.info/.

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