Pinterest und die rechtlichen Grenzen beim Teilen und Verlinken

Pinterest macht das Teilen von Inhalten nicht nur einfach, sondern auch zu einer optischen Augenweide. Rechtlich sieht es dagegen düster aus.

Pinterest ist gerade die Social Media In-Plattform. Sie bietet zwar nicht den Funktionsumfang von Facebook & Co, bringt aber eines derer Features zur Perfektion – das Teilen von Inhalten. Damit ist Pinterest Vorreiter einer neuen Welle von so genannten Kuratierungsplattformen, auf denen Nutzer mit einfachen Mitteln Inhalte sammeln und zusammenstellen können. Zu ihnen gehören unter anderen auch Storify, Gimmebar, aber auch die Vorläufer wie Tumblr oder Posterous.

Doch wer teilt, verstößt sehr häufig gegen das Urheberrecht und trägt die Haftung für die geteilten Inhalte. Dabei liegt das Risiko nicht bei den Plattformen, sondern bei den Nutzern.

Dieser Beitrag wird Ihnen zeigen, was rechtlich erlaubt und was verboten ist, sowie welches Risiko Sie tragen und wie Sie es mindern können.

Unterschied zwischen Urheberrecht und Haftung

Werden Inhalte geteilt, sind rechtlich zwei Fragen zu stellen:

Darf ich den Inhalt teilen? Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nur mit Einwilligung derer Inhaber vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Das trifft auf alle Fotografien und Videos, fast alle Zeichnungen und Grafiken sowie auf längere Texte zu. Hafte ich für Rechtsverletzungen der geteilten Inhalte? Wer bewusst fremde Inhalte verbreitet, macht sich diese zu Eigen. Das bedeutet übersetzt, derjenige muss für die Rechtsverletzungen, die von den Inhalten ausgehen, einstehen. Wer zum Beispiel ein Video mit Ausschnitten aus einem aktuellen Kinofilm auf seiner Seite einbindet, haftet für die Urheberrechtsverletzung des Uploaders. Wer einen RSS-Feed einbindet, in dem jemand beleidigt wird, muss auch für die Beleidigung einstehen.

Wie diese Fragen beantwortet werden, hängt von der Art des Teilens ab:

Teilen durch das Verlinken von Inhalten

Beim reinen Verlinken von Inhalten per Verweis, ist das rechtliche Risiko sehr gering.

Mit Verlinken sind reine Verweise (Hyperlinks) auf andere Websites gemeint. Das heißt ein Text, eine Grafik oder sonstige Elemente werden mit Web-Adressen hinterlegt, zu denen die Nutzer per Klick auf den Link gelangen.

Darf ich den Inhalt teilen? Ja, im Prinzip darf Ihnen niemand verbieten auf andere, auch urheberrechtlich geschützte, Inhalte im Netz zu verlinken. Auch so genannte direkte Deep Links auf Unterseiten oder Bilder sind laut BGHs “Paperboy“-Entscheidung erlaubt. Linkverbote, wie sie manchmal in Impressen stehen, sind unwirksam. Nur wenn Schutzmechanismen umgangen werden, ist eine direkte Verlinkung verboten. Hafte ich für Rechtsverletzungen der geteilten Inhalte? Grundsätzlich haften Sie nicht für die verlinkten Inhalte. Ausnahm… Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Google , Abmahnung , Copyright , Sharing , Marketing , Framing , Risiko , Nutzern , Facebook , Vervielfältigung , Social-media , Inhalte , Google Plus , Einbetung , Embedding , Linking , Pinterest , Storify
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://www.advisign.de/blog/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus & Co (Teil 1 Urheberrecht)

Web 2.0 & Recht | 14. November 2011 — Ein aktueller Fall eines im Internet nicht ganz unbekannten Mandanten (mehr dazu im Beitrag am Mittwoch) zeigt wieder einmal sehr …

„Teilen“ und „Anpinnen“ von Bildern bei Pinterest, Facebook, Twitter & Co. kann hunderte Euro kosten

Infodocc | 20. Februar 2012 — Bei vielen sozialen Netzwerken ist der Urheberrechtsverstoß einprogrammiert, ein Link auf ein Foto kann schon am nächsten Tag e…

Gefährliches Teilen ? – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus & Co (Teil 2 Persönlichkeitsrecht & Wettbe…

Web 2.0 & Recht | 16. November 2011 — Nachdem im ersten Teil dieser Beitragsreihe die urheberrechtlichen Fragestellungen erläutert worden sind, soll nachfolgend dargest…

Wem gehören benutzergenerierte Inhalte?

App und Recht | 23. Februar 2012 — Soziale Netze würden ohne nutzergenerierte Inhalte (“user-generated content”) gar nicht funktionieren. Erst durch die vielfälti…

Einbinden von fremden Videos und Bildern per “Embedded Content” zulässig?

netzrecht.org | 13. Februar 2012 — Aus technischer Sicht ist das Einbinden von Medieninhalten aus anderen Seiten (z.B. Videos von YouTube, Bilder von flickr, etc.…

BGH: Urteil zur Verantwortlichkeit eines Internetportalbetreibers für fremde Inhalte liegt im Volltext vor - marions kochbuch

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. Juni 2010 — BGH Urteil vom 12.11.2009 I ZR 166=7 marions-kochbuch.de UrhG §§ 72, 19a; TMG §§ 8 bis 10 Das Urteil des BGH zur Haftung eines Int…

Facebook filtert Inhalte nach Brust und Blut

Infodocc | 23. Februar 2012 — Mal etwas Interessantes aus der Facebook-Welt. Ein ehemaliger Facebook-Mitarbeiter hat offen gelegt, wie Facebook die Inhalte…

Social Commerce & Recht – Warum Pinterest & Co kein direktes Problem mit dem Urheberrecht haben

Web 2.0 & Recht | 6. Februar 2012 — Seit kurzem wird die US-amerikanische Internetplattform Pinterest auch in Deutschland immer stärker wahrgenommen. Es handelt sich …

Video Embedding & Co - Rechtliche Probleme bei der Einbindung von fremden Inhalten

Web 2.0 & Recht | 21. Juli 2010 — Die Einbindung aller Arten von Inhalten (Texte, Bilder, Präsentationen, Übersichten, Videos) auf eigenen Internetseiten, Weblogs o…

“Entschuldigung, hätten Sie vielleicht Interesse daran, unseren Nutzer abzumahnen?”

kriegs-recht.de | 6. Februar 2012 — Ein heißes Thema in der Welt der Social Media ist momentan das Kuratierungstool Pinterest. Was ist Pinterest? Die Macher von Pi…

BGH, Urteil vom 17.07.2003, I ZR 259/00
kriegs-recht.de
Twitter & Recht – Social Media Strafrecht Wettbewerbsrecht IT-Recht Rechtsanwalt Stuttgart

Twitter & Recht – Social Media Strafrecht Wettbewerbsrecht IT-Recht Rechtsanwalt Stuttgart Kanzlei


AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 27. September 2010 - Az. 36A C 375/09 - openJur

I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 901,16 nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 21.10.2009 zu zahlen.II. Im Übrigen ...


BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 39/08 - Session-ID - Das Setzen eines Hyperlink auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk in Form eines Deep Link kann das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung verletzen, wenn dabei eine vom Berechtigen eingerichtete t

BGH, Urteil vom 29.04.2010 - Az. I ZR 39/08 Session-ID - Das Setzen eines Hyperlink auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk in Form eines Deep Link kann das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung verletzen, wenn dabei eine vom Berechtigen eingerichtete technische Schutzvorrichtung umgangen wird.Zugänglichmachung - öffentliche durch Deep Link, Deep Link - öffentliche Zugänglichmachung, Deep Link - Umgehung technischer Schutzmaßnahmen MEDIEN INTERNET und RECHT - Internetzeitschrift mit Urteilen, Rechtsprechung, Aufsätzen und News zum Medienrecht, Internetrecht, Gewerblichen Rechtschutz und IT-Recht


Lars Jaeschke, AG Hamburg - Verletzen RSS-Feeds tatsächlich Urheberrechte ?
onlinejournalismus.de » Storify: Einbetten in der Grauzone
“Jeder, der das Internet aktiv nutzt, begeht Urheberrechtsverletzungen” » Von markus » netzpolitik.org

Vor einer Woche gab ich WDR5 im Rahmen des G8-Gipfels ein Radio-Interview. Dabei ging es u.a. auch um Sarkozy und seine restriktive Netzpolitik, die u.a. dazu führt, dass Nutzern für Urheberrechts-Verstösse bis zu einem Jahr das Internet weg genommen werden soll.


Social Media & Recht – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus & Co (Teil 1 Urheberrecht)

Social Media & Recht – Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus & Co (Teil 1 Urheberrecht)


Neue Urheberrechtskonflikte am Horizont? » Von leonido » netzpolitik.org

Auf netzwertig.com prognostiziert Martin Weigert einen “Neuen Brandherd der Urheberrechtsdebatte” im Bereich von Onlinediensten wie Storify oder Pinterest. Deren zentrales Features besteht darin, dass Nutzer online verfügbare Inhalte aus verschiedenen Quellen neu zusammenstellen und das Ergebnis dieser Rekombination wiederum Dritten einfach zur Verfügung stellen können.


Texte richtig zitieren, statt plagiieren (Anleitung mit Checkliste) | SCHWENKE & DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin

Die Affäre um die Plagiate in der Doktorarbeit vom Minister von und zu Guttenberg ist ein guter Anlass unseren eigenen Beitrag zum Thema Plagiate und Zitate aufzufrischen. Wer also auf fremde Texte zugreifen möchte, Tweets kopieren will oder einfach mitreden möchte, der wird an dieser Stelle erfahren, was ein Zitat und ein Plagiat ist, wann Texte geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen ein Zitat erlaubt ist sowie was passieren kann, wenn man gegen diese Regeln verstößt.


OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. November 2011 - Az. I-20 U 42/11 - openJur

Urteil vom 8. November 2011, Az. I-20 U 42/11: Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19.01.2011 unter Zurà ...


Logge Dich bei Twitter ein
Hyperlink – Wikipedia
Surface Links und Deep Links – Wikipedia
BVerfG: Urheberrecht, Linkhaftung und Meinungsfreiheit

Ein kurioser Rechtsstreit geht zu Ende. Das Bundesverfassungsgericht hat Mitte Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen das AnyDVD-Urteil des Bundesgerichtshof nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob schon ein bloßer...


Inlineframe – Wikipedia
Probleme beim Umgang mit dem Urheberrecht am Beispiel der Web-Plattform Pinterest | Leander Wattig

Vor 1-2 Wochen habe ich ein länger nicht gekanntes Gefühl genossen. Ich habe mit Pinterest eine Plattform für mich entdeckt, die mich wirklich begeistert und für die ich demzufolge auch schon fleißig Werbung gemacht habe. Aus der Selbstbeschreibung: Pinterest lets


Favorite Places & Spaces / Mt Taranaki - von Sebastian Dramburg CC-BY-NC-SA http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/
brand eins Online: "Das digitale Urheberrecht steht am Abgrund" - brand eins 12/2011 - SCHWERPUNKT: Warenwelt

Offizielle Webseite: brand eins Online - Das Wirtschaftsmagazin


How sharing disrupts media | Felix Salmon

I'm at DLD in Munich, where David Karp of Tumblr and Samir Arora of Glam Media helped me understand the way that media and publishing are evolving these days, and the way in which creating, editing, and publishing are increasingly separate things which interact with each other in fertile and unpredictable ways.


Intermediärhaftung – TMG Wiki
Vom Urheberrecht zum Nutzungsrecht | Digitale Gesellschaft

Der Deutsche Kulturrat hat uns für seine Zeitung politik und kultur um einen Gastbeitrag zur Urheberrechtsdebatte gebeten. Wir haben daraufhin diesen Text


Social Media Marketing und Recht – Buch von Rechtsanwalt Thomas Schwenke | SCHWENKE & DRAMBURG Rechtsanwälte Berlin
Pinterest 1: Benutzung und Benefits für Unternehmen | pr-blogger.de
Kuratieren, Modularisieren und Remixen des Webs: Neuer Brandherd der Urheberrechtsdebatte » netzwertig.com

Eine wachsende Zahl an Onlinediensten ermöglicht Nutzern das Kuratieren, Modularisieren und Remixen des Webs. Urheberrechtskonflikte sind programmiert. Alle Nutzer, die


Web 2.0, Social Media & Recht
Internet-Law » OLG Düsseldorf: Haftung für Embedded-Content
LG München I: Urheberrechtsverletzung durch Frame, Urteil v. 10.01.2007 Az. 21 O 20028/05

Das Einbinden eines Fotos als Frame in eine Webseite ist eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne von § 19a UrhG. Denn für eine „Zugänglichmachung“ kommt es darauf an, ob sich der Ersteller eines Webauftritts fremde Inhalte in einer...


Teil 2: (embedded) Videos – Wer haftet bei Rechtsverletzungen? | Social Media Recht Blog
LG Berlin, Beschluss vom 15. März 2011 - Az. 15 O 103/11 - openJur

Beschluss vom 15. März 2011, Az. 15 O 103/11: 1. Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsg ...