Ping-Pong-Spiel im Landgericht – nämlich bei Kachelmann; besser: Ball im Aus

Gisela Friedrichsen überschreibt ihren heutigen Prozessbericht mit “Ping-Pong-Spiel im Landgericht”. In der Tat. Wenn das so stimmt, dann ist es nicht nur ein Ping-Pong- ein fröhliches Hin und Her – sondern dann dürfte der Ball allmählich im Aus liegen bzw. von der Kammer dorthin geschossen worden sein. M.E. blieb der Kammer nach dem bisherigen Aussageverhalten der Nebenklägerin keine andere Möglichkeit, als diese nach § 55 StPO zu belehren. Wenn man es nicht tut (warum eigentlich?), signalisiert man jetzt schon – vor der Aussage der Zeugin (!!!), – dass sie die Wahrheit sagt oder man davon a…

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Themen: Stpo , Hauptverhandlung , Landgericht , Kachelmann , Auskunftsverweigerungsrecht
Rechtsgebiet: Verfahrensrecht

Erschienen 13. Oktober 2010 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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