Ping-Pong mit Gerichtsvollzieher! oder: Wie oft denn noch?

Für einen Mandanten vollstrecke ich eine Geldforderung, u.a. durch Pfändung eines Miteigentumsanteiles an einem Grundstück. Bei der Zustellung an die Drittschuldner läuft alles reibungslos, bis zum letzten Drittschuldner. Der Gerichtsvollzieher schickt die Unterlagen zurück, mit der Bemerkung, die Sache sei an Herrn Max Mustermann nicht zustellbar, da dieser nicht bekannt sei. Nun war die Sache aber nicht an Max Mustermann sondern an Franz Mustermann zuzustellen. Ich schicke die Unterlagen zurück mit der Bitte, die Zustellung erneut zu versuchen. Zurück kommen die Vollstreckungsunterlagen nebst Schreiben des GV, in welchem er die nunmehrige Zustellung bestätigt. Leider ist aber die Zustellungsurkunde nur insofern korrigiert, als das Datum de…

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Themen: Anwaltsalltag

Erschienen 8. Oktober 2009 auf http://www.bella-ratzka.de.

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