Pimp my stats
am 12.09.2005 von http://www.jurabilis.de
In einer Zeit, in der Arbeitsplätze nur noch als Bückware gehandelt werden, ist jede Erwerbstätigkeit gewünscht und hilft der Volkswirtschaft.
Während Professor Kirchhof noch überlegt, wie er die Frauen wieder an den heimischen Herd bekommt, heißt in Nürnberg längst: Nummern schieben statt Nummern ziehen.
Die Netzeitung hat Focus gelesen:
Das Magazin beruft sich auf ein Schreiben von BA-Chef Frank- Jürgen Weise an den CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Fuchtel. Darin habe …
Neuer Gründungszuschuss
Blickpunkt Recht & Steuern / Zum 1. August ist die Förderung durch Existenzgründungszuschuss (”Ich-AG”) und Überbrückungsgeld ausgelaufen, statt dessen erfolgt jetzt die Existenzgründungsförderung jetzt durch den neu geschaffenen “Gründungszuschuss”…
Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit (RA Goertz)
RECHT / Zu unterscheiden ist zwischen solchen Arbeitslosen, die keinen Anspruch auf Leistungen durch die Bundesagentur für Arbeit haben und solchen, die einen solchen Anspruch haben. Existenzgründungsbeihilfen Arbeitslosen, die beabsichtigen, ein Unterneh…
Überbrückungsgeld zum zweiten Mal erst nach zwei Jahren Wartefrist von 24 Monaten ist verfassungsgemäß
Recht und Alltag / Wer innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit aufgrund wirtschaftlicher Gründe eine erneute selbstständige Tätigkeit aufnimmt, hat keinen Anspruch auf Überbrückungsgeld . So das Sozialgericht (SG) Düsseldorf in…
Vergabekonditionen
Handakte WebLAWg / Wer Arbeitslosengeld II bekommt, kann weder Existenzgründungszuschuss noch Überbrückungsgeld beantragen. Das wenig attraktive Einstiegsgeld stellt nur eine Kann-Leistung dar. Akademie...…
Überbrückungsgeld-Empfänger
Handakte WebLAWg / Überbrückungsgeld-Empfänger, die sich aus einem Angestelltenverhältnis heraus nahtlos selbstständig machen, müssen bislang bei Eigenkündigungen und Aufhebungsvereinbarungen keine Sperrzeiten befürchten! Innerhalb...…
BGH: Unternehmer oder (noch) nicht? - Zur Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unternehmer- und nicht Verbraucherhandeln liegt schon dann vor, wenn das betreffende Geschäft im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (sogenannte Existenzgründung) geschlossen wird (BGHZ 162, 253, 256…
» NETZEITUNG ARBEIT & BERUF: BA fördert horizontales Gewerbe
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