Pieps und die Wahrscheinlichkeiten
am 04.05.2007 von http://log.handakte.de/
Ein Tatverdächtiger, eine Piepsstimme auf der Mailbox, eine Stimmgutachterin: Der heutige Tag sollte im Ermyas-Prozess einen Durchbruch bringen. Wessen Stimme auf der Ton-Aufzeichnung zu hören war, sollte die Expertin feststellen.
Es wurde ein Exkurs über Wahrscheinlichkeiten.
Gerichte verurteilen üblicherweise nicht, wenn ein Angeklagter “wahrscheinlich” die Tat begangen hat. Wenn er also nur vielleicht der Täter ist (vielleicht aber eben auch nicht). Die bloße Vermutung reicht nicht. Wenn dem Richter auch nicht vorgeschrieben ist, unter welchen Voraussetzungen er eine bestimmte Schlussfolgerung ziehen darf - auch Erwägungen, die denkgesetzlich oder nach Lebenserfahrung möglich sind, können seine Meinungsbildung stützen -, so …
Ermyas M.: Stimmgutachten lässt viele Fragen offen
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Nette Diskussion…
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Gefahrenabwehr - Strafverfolgung - Unschuldsvermutung
Panorama / Es gibt keine Unschuldsvermutung im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention im Recht der Gefahrenabwehr, auch wenn Horden von Journalisten das Gegenteil behaupten. Der Grundsatz, den Schäuble anspricht - in dubio pro reo (im Zweifel für de…
Schöffen sind überflüssig
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strafblog / Im Zweifel für den Angeklagten ist ein strafrechtlicher Grundsatz, den jeder Verteidiger immer wieder vor Gericht bemüht und dann doch bisweilen den Eindruck hat, dass Zweifel von manch einem Richter einfach beseite gewischt werden, um den Angeklag…
Anwalt gegen Mandant
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