Phantom-Hausmeister
am 23.10.2006 von RA-Blog
Meine Mandanten, Mieter, haben aus der Nebenkostenabrechnung, die sie kürzlich erhalten haben, erfahren, dass es im Haus einen Hausmeister gibt. Da sie den Hausmeister noch nie gesehen hatten, haben sie den Vermieter angerufen und gefragt, wer das denn sein soll. Der Vermieter konterte mit der Gegenfrage, wann die Mieter morgens zur Arbeit müssten. Um 8:00 Uhr. Dann wäre der Hausmeister schon längst wieder weg, meinte der Vermieter.
Vorerst bleibt unklar, wer dieser Hausmeister ist, den nie zuvor ein Mensch gesehen hat, der nicht zur Verfügung steht, wenn es für ihn etwas zu tun gäbe, der regelmäßig seine Arbeit vor 8:00 Uhr morgens beendet. Ich tippe mal, dass er außerhalb der Nebenkostenabrechnung nicht existiert.
Hallo,
genauso ist es in meinem Fall.In unserem Haus ist kein Hausmeister bekannt und wird trotzdem als Hausmeister in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt.Habe mich mit dem Vermieter zusammengesetzt und wollte dies erörtern.Da sagte er mir,das die Hausmeistertätigkeiten mal auf ihn,dann auf seinen Onkel und mal auf seinen Vater fallen.Weiter erklärte er mir,das darin auch die Gartenpflege enthalten sei.Ich wiedersprach ihm,und meinte das dies extra unter "Gartenpflege" aufgeführt sei.Daraufhin meinte er,das in der Gartenpflege die Blumensamen und das Unkrautzupfen zu entnehmen seien.Da fragte ich ihn,wo denn seine Tätigkeiten liegen,wenn wir als Mieter die Mülltonnen rausstellen,den Keller sauberhalten etc.!Daraufhin meinte er,das wir ihn ja "ab-und-zu" angerufen hätten um etwas zu erledigen.Aber für die 3x die er bei uns war,berechnet er uns für 240 Tage 94 Euro!!!!Der hat aber nen guten Stundenlohn...Wenn das so einfach ist,frage ich meine Verwanten,ob sie auch mal Hausmeistertätigkeiten vollbringen möchten,und dafür noch super bezahlt werden....
Wir haben einen Hausmeister den es Real gibt und auch bezahlt wird.Nur läßt er alles von seiner ungelernten Frau mehr schlecht als recht machen.Ist es erlaubt seine Arbeit weiter zu DELIGIREN
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