Phantasievolle Concordia und maßvolle Polemik
am 26.09.2006 von http://www.rsv-blog.de
Eine richtig tolle Idee hatte der Sachbearbeiter Herr H. bei der Concordia.
Wir (mit Sitz in Berlin) haben den Auftrag erhalten, unseren Berliner Mandanten gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Bielefeld zu verteidigen. Auf unsere Deckungsanfrage teilt uns der Herr H. von der Concordia mit:
Da es in Fällen der Verteidigung wegen Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts erforderlich ist, dass der beauftragte Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts wohnhaft oder bei diesem Gericht zugelassen ist, können wir die Kosten Ihrer Vertretung nicht tragen.
Kann mir bitte jemand ein paar maßvolle polemische Argumente liefern, wie ich diesem groben Unsinn entgegen treten kann?
Herr H. liefert noch eine fall-back-Lösung:
Um dem Versicherungsnehmer entgegenzukommen, stellen wir allerdings anheim, dass Sie uns nach Abschluss der Angelegenheit einmal Ihre Kostennote vorlegen. Wir werden dann eine Beteiligung auf freiwilliger Basis überprüfen.
Und …
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