Pflichtwidrig zu spät

Während in Deutschland über den Ankauf weiterer Daten mutmaßlicher Steuersünder diskutiert wird, hat ein verurteilter Deutscher in Liechtenstein Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss 7,3 Millionen Euro als Entschädigung für eine Bewährungsauflage in gleicher Höhe zahlen.

berichtet die taz.

Ein deutscher Immobilienhändler wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit er aber auch etwas spürt von der Bestrafung, hat ihm das Strafgericht eine Bewährungs-Auflage mitgegeben – in Höhe von 7,3 Millionen Euro. Die soll er an die Justizkasse zahlen. Maßgebliches Beweismittel in jenem Verfahren waren die Daten, die ein Mitarbeiter der Bank geklaut und den deutschen Datenhehlern Strafverfolgungsbehörden für teures Geld (4,5 Mio Euro) verscherbelt hat.

Das Landgericht Vaduz ist nun der Argumentation des Immobilienhändlers gefolgt. Er hatte vorgetrag…

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Themen: Rechtzeitig , Lgt
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 10. Februar 2010 auf http://www.kanzlei-hoenig.info.

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