Pflichtteilsstrafklausel in der Patchwork-Familie

Oftmals setzen sich Eheleute in einem gemeinsamen Testament gegenseitig zu ihren Alleinerben und ihre Kinder erst zu Erben nach dem Letztversterbenden von ihnen ein. Solche Berliner Testamente enthalten dann in vielen Fällen eine Strafklausel, wonach die Kinder, die nicht warten wollen und nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil verlangen, auch nach dem Tod des zweiten nur ihren Pflichtteil erhalten.

Eine solche Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament kann, wenn Kinder jeweils nur von einem der testierenden Ehegatten abstammen, dahin auszulegen sein, dass Kinder, die nach dem Erstversterbenden den Pflichtteil verlangen, nach dem überlebenden Stiefelternteil nicht mehr Erbe, sondern nur noch mit einem Geldvermächtnis in Höhe des fiktiven Pflichtteils nach dem Stiefelternteil bedacht sind.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 12. November 2009 – 6 W 142/09

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Themen: Pflichtteil , Hartz IV , Berliner Testament , Testament , Erbe , Pflichtteilsstrafklausel Muster

Erschienen 13. Januar 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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