Pflichtteil zügig einfordern

Die Erbschaftsteuer auf ein Pflichtteil entsteht in dem Jahr, in dem Betroffene ihre Ansprüche geltend machen. An diesem Grundsatz ändert sich nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann nichts, wenn Erben wegen Streitigkeiten in der Familie erst nach Jahren in der Lage sind, den Wert des Nachlasses zu beziffern.

Wer diesen erbrechtlichen Spielraum ausnutzt, riskiert angesichts der drohenden Verschärfung der Erbschaftsteuer jetzt aber finanzielle Nachteile. Denn nur Pflichtteilsberechtigte, die bi…

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Themen: Rechtsprechung , Bfh

Erschienen 18. Oktober 2006 auf http://log.handakte.de/.

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