Pflichtlektüre für Amazon-Händler: Wie verkauft man rechtssicher bei Amazon.de?
am 22.04.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Amazon-Händler haben es nicht leicht. Sie geraten immer öfter ins
Visier der Abmahner, nicht zuletzt weil es gerade beim Verkauf von
Artikeln über Amazon Marketplace eine
Wissenschaft für sich darstellt, ein Impressum sowie eine
Widerrufsbelehrung in
voller Länge zu veröffentlichen. Dies ist Amazon auch seit langem
bekannt - und schafft dennoch keine Abhilfe. Ist ein rechtssicherer
Verkauf über Amazon also überhaupt möglich? Die IT-Recht Kanzlei klärt
auf.
Handlungsanleitung für alle Amazon Händler:
Nachfolgend stellt die IT-Recht-Kanzlei eine (grobe) Checkliste zur Verfügung, welche einen Überblick über alle rechtlich relevanten Inhalte und Vorgaben schafft, die das gewerbliche Handeln über Amazon.de mit sich bringt.
So ist es für Händler besonders wichtig, auf folgende zwei Punkte beim Verkauf zu achten. Jeder Händler sollte
ein vollständiges Impressum, welches den Anforderungen des Telemediengesetzes genügt, veröffentlichen
den Käufer über sein bestehendes Widerrufsrecht belehren.
Zugegebenermaßen ist eine korrekte Information des Kunden über diese beiden Punkte bei Amazon.de alles andere als einfach. Zunächst einmal ist hier zu unterscheiden, ob der Verkauf der Artikel über Amazon Marketplace / Zshops /Auktion oder über Amazon Seller Central erfolgt:
1. Der Verkauf über Amazon Marketplace / Zshops / Auktion
Sie können die gesetzlich erforderlichen Informationen über Ihr Mitgliederprofil abbilden. Um dieses zu bearbeiten, rufen Sie in Ihrem Amazon-Verkäufer-Konto den Punkt
„Mitgliederprofil bearbeiten“ auf.
1.1. Abbildung des Impressums
Die von Amazon zur Verfügung gestellten Datenfelder reichen auf den ersten Blick nicht aus, um den Kunden gesetzeskonform über das Impressum zu informieren Wie folgt sieht etwa das Impressum eines findigen Mandanten der IT-Recht-Kanzlei aus, der hierzu jedoch tief in die Trickkiste greifen muss:
E-mail-Adresse:
Kontaktieren Sie diesen …
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