Registrierungspflicht für Händler nach dem ElektroG
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Registrierungspflicht für Händler nach dem ElektroG?
Nach § 6 Abs. 2 ElektroG müssen sich zunächst einmal die Hersteller der Geräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register mit einer sog. WEEE-Nummer („Waste Electrical and Electronic Equipment“) registrieren lassen. Diese Pflicht besteht, bevor sie die Elektro- oder Elektronikgeräte in den Verkehr bringen. Wer nicht über diese Registrierung verfügt, darf Elektro- und Elektronikgeräte nicht in Verkehr bringen. Beim Verstoß drohen Abmahnungen oder Geldbußen bis zu 50.000,00 EUR.
Nach § 3 Abs. 11 ElektroG ist als Hersteller derjenige anzusehen, der unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbsmäßig
Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr bringt, Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich dieses Gesetzes weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint, oder Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt.Praktisch relevant ist für Internethändler Ziffer 3. Danach werden Händler wie Hersteller behandelt, wenn sie selbst die Ware nach Deutschland importieren und hier verkauften oder die Ware in die Mitgliedsstaaten der EU ausführen und dort zum Verkauf anbieten. Wer also Elektro- und Elektronikware aus Asien importiert, macht sich – auch wenn er nicht Hersteller der Geräte, sondern nur Verkäufer ist – registrierungspflichtig und wird wie ein Hersteller behandelt.
Außerdem müssen sich Händler nach § 3 Abs. 12 ElektroG selbst registrieren lassen, wenn sie fahrlässig …
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. September 2008 auf http://www.trainingsblog-ecommerce.de.
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