Pflichtangebot von Porsche an VW-Aktionäre zu früh?
am 30.03.2007 von Unternehmensrechtliche Notizen
Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft
(§ 29 II WpÜG). Wer die Kontrolle erlangt , hat den Aktionären der Zielgesellschaft
ein Kaufangebot zu machen (§ 35 II WpÜG).
Die Porsche AG hält seit dem 28.3. ca. 31 % der Stammaktien der VW AG. Für die VW-Stammaktie
sollen 100,92 € und für die VW-Vorzugsaktie 65,45 € bezahlt werden (Ankündigung
der Angebotsunterlage). Dies ist der gewichtete durchschnittliche inländische
Börsenkurs dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung
der Kontrollerlangung (§
5 I WpÜG-Angebotsverordnung). Aber wer will schon bei tagesaktuellen Börsenkursen
um 113 € (Stammaktie) und 77 € (Vorzugsaktie) zu diesen Preisen verkaufen? Das Pflichtangebot
dürfte also ins Leere gehen, was als
gewollt dargestellt wird. Nach Ablauf der wahrscheinlich vierwöchigen Annahmefrist
(§ 16 WpÜG) ist der Weg für beliebige Zukäufe frei, denn ein Pflichtangebot ist bei
Aufstockungen nicht mehr vorzulegen.
Aber ist das wirklich ein Pflichtangebot nach § 35 WpÜG, das Porsche hier
unterbreiten wird? Noch einmal: Kontrolle ist das Halten von mindestens 30 Prozent
der Stimmrechte. Bei der VW AG ist allerdings durch das VW-Gesetz ein
Höchststimmrecht in Kraft: mehr als 20 Prozent Stimmrechtsausübung geht nicht. Porsche
mag zwar knapp 31% der Stammaktien halten, aber das Stimmrecht ist auf 20 % limitiert.
Die Begründung zu § 29 WpÜG (2001) sagt: Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Stimmrechte,
anhand derer die Schwelle von 30 Prozent zu ermitteln ist, sind auch Aktien zu berücksichtigen,
bei denen Hindernisse bei der Ausübung der Stimmrechte bestehen. Dieser Grundsatz
für die Berechnung der insgesamt bestehenden Stimmrechte ist auch bei der Zahl der
jeweils …
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» VW-Gesetz - Wikipedia
» WpÜG - Angebotsverordnung
» Nachrichten - Wirtschaft - FAZ.NET - 100,92 Euro je Aktie: Porsche legt Pflichtangebot für VW vor
» Veröffentlichung über die Kontrollerlangung gemäß §35 WpÜG - Disclaimer - Investor Relations - Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
Veröffentlichung über die Kontrollerlangung gemäà § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Ãbernahmegesetzes (WpÃG)Veröffentlichu…
