Pflichtangaben - Update - Abmahnwelle
am 01.02.2007 von http://www.ra-maas.de
Es ist gekommen, wie es nicht anders zu erwarten war: Mandanten werden abgemahnt, weil sie in der E-Mail Korrespondenz nicht die vollständigen Pflichtangaben aufgenommen haben (vgl. unseren Beitrag).
Der Heise Ticker berichtet heute über eine erste Abmahnwelle (vgl. Heise Ticker 1.2.2007).
Ist das rechtens?
Diese Frage stellt sich zunächst nicht. Der Abmahnende hat ist der Auffassung, dass seine Rechte durch den Inanspruchgenommenen verletzt werden (vgl. FAQ Abmahnung).
Für diese Annahme hält er aber auch seinen Geldbeutel hin. Nicht nur, dass er einen Anwalt beauftragen muss.
Der unberechtigt Abgemahnte kann ohne weiteres seinerseits Anwalt und Gericht bemühen, um gegen diese Form der unfreundlichen Kommunikation eine passende Antwort zu finden. Der Unterliegende hat sodann die Kosten zu tragen.
Es geht auch anders. Manche Abmahnung haben wir geprüft und für zu leicht befunden, allerdings die Sache auch schon mal “auf dem kurzen Internet-Kommunikations-Weg” geregelt. Ein Anruf, …
Pflichtangaben in Emails - Nachklapp
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