Pflichtangaben in Rechnungen

Die Pflichtangaben in Rechnungen wurden u.a. durch das am 1.1.2004 in Kraft getretene Steueränderungsgesetz 2003 neu gefasst. Bedeutung haben diese Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat hierzu drei erläuternde BMF-Schreiben erlassen, zuletzt am 26. September 2005 zur Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen Leistung in der Rechnung. Das BMF weist in seinen Schreiben unter anderem darauf hin, dass die Angaben in Rechnungen vollständig und richtig sein müssen, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Der Rechnungsempfänger hat danach die Pflicht, die Rechnungsangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen; diese Pflicht gilt nicht für die Richtigkeit der finanzamts…

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Themen: Rechnungen , Bundesministerium

Erschienen 7. November 2005 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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