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Pflichtangaben in E-Mails

am 22.01.2007 von MCNeubert lawblog

Bisher war umstritten, ob in E-Mails genauso wie in Geschäftbriefen die für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Pflichtangaben aufzunehmen sind.
Der Gesetzgeber hat jetzt mit Wirkung zum 01.01.2007 die entsprechenden Vorschriften geändert. In den §§ 37a HGB, 35a GmbHG und 80 AktG wurde der Begriff „Geschäftsbriefe“ durch den Hinweis „gleichviel welcher Form“ ergänzt.
Damit wurde klargestellt, dass die für Geschäftsbriefe erforderlichen Pflichtangaben nunmehr auch zwingend in die geschäftlichen E-Mails aufgenommen werden müssen.
Eine GmbH ist z.B. verpflichtet, in Ihre E-Mails folgende Pflichtangaben aufzunehmen:

Vollständiger Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut;
Rechtsform der Gesellschaft;
Sitz der Gesellschaft
Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister …

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Pflichtangaben auf eMails

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Publizitätspflichten bei Telefax- und E- Mail- Nachrichten für Unternehmen seit dem 01.01.2007

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Web 2.0 & Recht / Das Thema Notwendige Pflichtangaben bei E-Mail geistert ja im Moment durch die Lande. Um auch hier denkbaren Abmahnwellen frühzeitig Einhalt zu gebieten, erlaube ich mir ein paar kurze Ausführungen dazu in diesem Blog. Ist zwar nicht 100%ig …

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Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass fehlende Pflichtangaben auf dem Geschäftsbrief eines Einzelkaufmanns keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellt und deshalb nicht abmahnfähig sind. Seit dem 01.01.2007 müssen auch E-Mails, Faxe und P…

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Pflichtangaben von Kaufleuten in E-Mails und auf Internetseiten

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Seit 22.05.2007: Neue Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen/E-Mails für jeden Gewerbetreibenden

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Pflichtangaben in E-Mails – Abmahngefahr?

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Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails

RA-Blog / Mit dem am 01.01.2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) müssen die für Geschäftsbriefe vorgeschriebenen Mindestangaben über ein Unternehmen auch in ge…

Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen I

www.unternehmensjurist.de / ... Seit dem 01.01.2007 müssen E-Mails, Faxe und Postkarten die Geschäftsbriefe ersetzen, z.B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc. ebenso wie alle übrigen Geschäftsbriefe die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Durch das Gesetz über das ele…

Relativ unbemerkt

Das interessiert doch wieder keine Sau... / Unter der Überchrift “Pflichtangaben in geschäftlichen E-mails” schreibt die RAK Zum 01.01.2007 ist das ”Gesetz über Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehme…

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Michael C. Neubert

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