Pflichtangaben in E-Mails
am 22.01.2007 von MCNeubert lawblog
Bisher war umstritten, ob in E-Mails genauso wie in Geschäftbriefen die für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Pflichtangaben aufzunehmen sind.
Der Gesetzgeber hat jetzt mit Wirkung zum 01.01.2007 die entsprechenden Vorschriften geändert. In den §§ 37a HGB, 35a GmbHG und 80 AktG wurde der Begriff „Geschäftsbriefe“ durch den Hinweis „gleichviel welcher Form“ ergänzt.
Damit wurde klargestellt, dass die für Geschäftsbriefe erforderlichen Pflichtangaben nunmehr auch zwingend in die geschäftlichen E-Mails aufgenommen werden müssen.
Eine GmbH ist z.B. verpflichtet, in Ihre E-Mails folgende Pflichtangaben aufzunehmen:
Vollständiger Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut;
Rechtsform der Gesellschaft;
Sitz der Gesellschaft
Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister …
Pflichtangaben auf eMails
advobLAWg / Ob eMails im geschäftlichen Verkehr aus rechtlicher Sicht als Geschäftbriefe anzusehen sind, war bisher umstritten; noch im November hatte das advobLAWg empfohlen, unabhängig von diesem Streit die für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Pfli…
Pflichtangaben in Geschäfts-Mails: Kein Grund zur Panik
Kanzlei Kremer / Mit dem EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) sind zum 01.01.2007 verschiedene handels- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften ergänzt worden, sodass nun klargestellt ist, dass…
Publizitätspflichten bei Telefax- und E- Mail- Nachrichten für Unternehmen seit dem 01.01.2007
Olpe und Recht / Gemäß § 37 a HGB, § 35 a HGB bzw § 80 AktG sind Kaufleute, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften verpflichtet, auf sämtlichen Geschäftsbriefen - und damit auch auf Telefax- Nachrichten und E-Mails, die Rechtsform, S…
Thema verfehlt, aber trotzdem von Interesse
Web 2.0 & Recht / Das Thema Notwendige Pflichtangaben bei E-Mail geistert ja im Moment durch die Lande. Um auch hier denkbaren Abmahnwellen frühzeitig Einhalt zu gebieten, erlaube ich mir ein paar kurze Ausführungen dazu in diesem Blog. Ist zwar nicht 100%ig …
OLG Brandenburg zur Unlauterkeit fehlender Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen - Urt. v. 10.07.2007 - Az.: 6 U 12/07
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass fehlende Pflichtangaben auf dem Geschäftsbrief eines Einzelkaufmanns keinen erheblichen Wettbewerbsverstoß darstellt und deshalb nicht abmahnfähig sind. Seit dem 01.01.2007 müssen auch E-Mails, Faxe und P…
Pflichtangaben für geschäftliche eMails
Blickpunkt Recht & Steuern / Was bisher bereits für die papierene Geschäftspost galt, gilt wegen einer zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen der §§ 37a HGB, 35a GmbHG und 80 AktG nun auch für eMails: Alle Geschäftspost, egal ob Brie…
Pflichtangaben von Kaufleuten in E-Mails und auf Internetseiten
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Seit einiger Zeit kursieren in diversen Internetforen die Meldungen, daß Kaufleute nunmehr seit dem 1.1.2007 bestimmte Pflichtangaben in E-Mails anzugeben hätten. Dies ergäbe sich aus einer Änderung der Paragraphen §37a HGB (Handelsgesetzbuch),…
Seit 22.05.2007: Neue Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen/E-Mails für jeden Gewerbetreibenden
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Über die Änderungen zum 01.01.2007 bei den Pflichtangaben für E-Mails wurde schon vielfach berichtet, vgl. die Kanzlei-Infos v. 24.01.2007 und Law-Podcasting Ab dem 1. Januar 2007 Pflichtangaben für E-Mails?.Die neuen Regelungen galten bislang nu…
Pflichtangaben in E-Mails – Abmahngefahr?
maas_rechtsanwälte / Aufgrund von Änderungen des HGB, GmbHG und AktG sind seit dem 1.1.2007 in allen Geschäftsbriefen „gleichviel welcher Form“ Angaben zum Absender zumachen, die u.a. Rechtsform und Sitz sowie die Vertretungsbefugnisse und die Handelsregist…
Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails
RA-Blog / Mit dem am 01.01.2007 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) müssen die für Geschäftsbriefe vorgeschriebenen Mindestangaben über ein Unternehmen auch in ge…
Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen I
www.unternehmensjurist.de / ... Seit dem 01.01.2007 müssen E-Mails, Faxe und Postkarten die Geschäftsbriefe ersetzen, z.B. Auftragsbestätigungen, Angebote etc. ebenso wie alle übrigen Geschäftsbriefe die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Durch das Gesetz über das ele…
Relativ unbemerkt
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Unter der Überchrift “Pflichtangaben in geschäftlichen E-mails” schreibt die RAK Zum 01.01.2007 ist das ”Gesetz über Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehme…
» advobLAWg-Archiv: »Pflichtangaben auf eMails«
Homepage von Rechtsanwalt Michael H. Heng, Informationen über Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Onlinerecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Telekommunikationsrecht" /> <meta name="copyright" content=&q…
