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Pflichtangaben im elektronischen Geschäftsverkehr: Literaturtip

am 24.04.2007 von http://kleinblog.com/

Die Neuregelung des § 125a Abs. 1 Satz 1 HGB sorgte in der jüngsten Vergangenheit für Diskussionsstoff: müssen Emails die gleichen Pflichtangaben im Geschäftsverkehr enthalten, wie das bisher schon in Geschäftsbriefen der Fall war? Mit dieser Frage setzen sich Esther Pfaff (zusammen mit Prof. Hoeren) vom Münsteraner ITM unter dem Titel “Pflichtangaben …

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Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, auch eMails

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Änderung der Pflichtangaben in elektronischen Geschäftsbriefen

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Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Blickpunkt Recht & Steuern / Auf der Geschäftspost müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein. Fehlen diese Angaben, ist dies oftmals der willkommene Anlass für einen Konkurrenten für eine Abmahnung. Nach Ansicht des Brandenburgischen Oberlandesgerichts s…

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Seit 22.05.2007: Neue Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen/E-Mails für jeden Gewerbetreibenden

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Media Rights / Unternehmer mussten auf ihren Geschäftsbriefen seit je bestimmte Pflichtangaben zum Unternehmen machen. Umstritten war ob dies auch für Emails gelten soll, die von Unternehmen im geschäftlichen Verkehr versandt worden sind. Dies hat der Gesetzgebe…

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Web 2.0 & Recht / Mit der Überschrift „Heute schon abgemahnt worden?“ weist der mepHisto-bLAWg auf die Nachricht bei heise-Online, dass zahlreiche deutsche Webhoster von einer Firma namens Iglusoft abgemahnt wurden, da deren eMails „nicht den Formvorschrif…

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