Pflichtangaben für geschäftliche eMails
am 23.01.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern
Was bisher bereits für die papierene Geschäftspost galt, gilt wegen einer zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen der §§ 37a HGB, 35a GmbHG und 80 AktG nun auch für eMails:
Alle Geschäftspost, egal ob Brief oder eMail, müssen daher folgende Angaben enthalten:
die Rechtsform,
der Sitz der Gesellschaft,
das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie
alle Geschäftsführer und,
sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
Die Geschäftsführer (bzw. der Vorstand) und der Vorsitzende des Aufsichtsrats müssen mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden.
Werden, etwa bei einer GmbH, Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, so müssen in jedem Fall das Stammkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen angegeben werden.
Dieser Pflichtangaben bedarf es nur nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im …
Publizitätspflichten bei Telefax- und E- Mail- Nachrichten für Unternehmen seit dem 01.01.2007
Olpe und Recht / Gemäß § 37 a HGB, § 35 a HGB bzw § 80 AktG sind Kaufleute, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften verpflichtet, auf sämtlichen Geschäftsbriefen - und damit auch auf Telefax- Nachrichten und E-Mails, die Rechtsform, S…
Pflichtangaben auf eMails
advobLAWg / Ob eMails im geschäftlichen Verkehr aus rechtlicher Sicht als Geschäftbriefe anzusehen sind, war bisher umstritten; noch im November hatte das advobLAWg empfohlen, unabhängig von diesem Streit die für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Pfli…
Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen
www.unternehmensjurist.de / Die IHK Region Stuttgart stellt auf Ihrer Website im Bereich Recht und Fair Play u.a. ein sehr brauchbaren PDF-Dokument über Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen zum Download bereit, das Muster für verschiedene Unternehmensformen bietet. Den Link …
Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, auch eMails
advobLAWg / Aus aktuellem Anlass an dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die Informationen der Handelskammer Hamburg zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen. Auch die (geschäftliche) eMail wird - trotz des akademischen Streits über die dogmatische Einord…
Versorgungszusage für Gesellschafter-Geschäftsführerehegatten
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Offenlegung von Jahresabschlüssen bis zum Jahreswechsel 2007
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Betriebsaufspaltung und Vertretungsbefugnis
Blickpunkt Recht & Steuern / Die personelle Verflechtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einer GmbH - und damit eine steuerlich relevante Betriebsaufspaltung - ist auch dann gegeben, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GbR, der zugleich alleini…
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Blickpunkt Recht & Steuern / Die personelle Verflechtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit einer GmbH - und damit eine steuerlich relevante Betriebsaufspaltung - ist auch dann gegeben, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer der GbR, der zugleich alleini…
Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente
Blickpunkt Recht & Steuern / Es ist aus körperschaftsteuerrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer die Anwartschaft auf eine Altersversorgung zusagt und ihm dabei das Recht einr&a…
