Pflichtangaben für geschäftliche eMails
Was bisher bereits für die papierene Geschäftspost galt, gilt wegen einer zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen
der §§ 37a HGB, 35a GmbHG und 80 AktG nun auch für eMails:
Alle Geschäftspost, egal ob Brief oder eMail, müssen daher folgende Angaben enthalten:
die Rechtsform, der Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die
Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, sowie alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat
gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
Die Geschäftsführer (bzw. der Vorstand) und der Vorsitzende des Aufsichtsrats müssen mit dem Familiennamen und mindestens einem
ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden. Werden, etwa bei einer GmbH, Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, so müssen
in jedem Fall das Stammkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der
ausstehenden Einlagen angegeben werden.
Dieser Pflichtangaben bedarf es nur nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung
ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben
eingefügt zu werden brauchen. Aber Achtung: Bestellscheine gelten als Geschäftsbriefe, und auf Ihnen müssen die Pflichtangaben auch
enthalten sein, wenn sie im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung verwendet werden.
Werden diese Angaben nicht gemacht, droht nicht nur ein gerichtliches Zwangsgeld, sondern insbesondere auch kostenpflichtige
Abmahnungen von Mitwettbewerbern. Daher sollten Sie für geschäftliche eMails in Ihrem eMail-Programm einen “Footer” mit diesen
Angaben einrichten, der dann jeder eMail automatisch angehängt wird.
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