Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen, auch eMails

Aus aktuellem Anlass an dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die Informationen der Handelskammer Hamburg zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen. Auch die (geschäftliche) eMail wird - trotz des akademischen Streits über die dogmatische Einordnung - als "Geschäftsbrief" einzustufen sein. Aus anwaltlicher Sicht kann daher nur empfohlen werden, in geschäftliche eMails die unter o.a. Link nachzulesenden Pflichtangaben einz…

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Themen: Handelskammer Hamburg

Erschienen 20. November 2006 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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