Pflichtangaben auf eMails

Ob eMails im geschäftlichen Verkehr aus rechtlicher Sicht als Geschäftbriefe anzusehen sind, war bisher umstritten; noch im November hatte das advobLAWg empfohlen, unabhängig von diesem Streit die für das jeweilige Unternehmen erforderlichen Pflichtangaben in geschäftliche eMails aufzunehmen. Nunmehr - weitgehend unbemerkt - hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Gesetze geändert und mit Wirkung zum 01.01.2007 auf eMails erweitert: Dem Begriff "Geschäftsbriefe" wurde jeweils der Hinweis "gleichviel welcher Form" angehängt (vgl. § 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG) und damit deutlich gemacht, dass die für geschäftliche Korrespondenz erforderlichen Pflichtangaben nunmehr auch zwingend in die geschäftliche eMail-Korrespondenz aufgenommen werden müssen - z.B. in einer eMail-Signatur. So ist z.B. eine GmbH verpflichtet, in Ihren eMails ab dem 01.01.2007 u.a. folgende Angaben einzufügen: Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft; das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft; die Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister…

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Erschienen 22. Januar 2007 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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