Pflicht von Weblog-Betreibern zur Vorabzensur?

Die für ihre restriktive Haftungsrechtsprechung bereits hinlänglich bekannte “Pressekammer” des Landgerichts Hamburg hat im aktuellen Streit zwischen der Firma Callactive und dem Medienjournalisten und Blogger Stefan Niggemeier (bildblog.de) eine einstweilige Verfügung gegen Niggemeier bestätigt, da der Kommentare in seinem Blog nicht vorab kontrolliert hatte…

Ein lesenswerter Hintergrund-Artikel hierzu, der den aktuellen Stand der Diskussion um das Problem der sog. “Forenhaftung” gut wiedergibt, findet sich bei SPIEGEL ONLINE:

“Wer professionell Informationen verbreitet, muss für deren Gehalt haften. Aber kann man ihn auch dafür haftbar machen, was seine Leser nachher darüber reden?

In der Welt von Print, TV und Radio wäre das ein aberwitziger Gedanke, nicht aber in der des Internet. Seit es Foren gibt, in denen Nutzer miteinander diskutieren, seit man - wie im Forum des Heise-Verlags - Artikel kommentieren kann, treffen auch auf den Plattformen professioneller Medien Veröffentlichung und Diskussion aufeinander. […].

Es gibt kaum ein Land in der Welt, in dem seit so langer Zeit so heftig um die Verantwortlichkeit von Webseiten-Betreibern für die Äußerungen Dritter gestritten wird - und die Gerichte so widersprüchliche Urteile produzieren. Eine ganz eigene Auffassung von der Verantwortlichkeit eines Webseiten- oder Forenbetreibers scheint das Landgericht Hamburg zu haben, das nun nicht zum ersten Mal mit einem ungewöhnlichen Urteil auffällt. […].

Das Gericht sieht den gemeinen Blogger […] als verantwortlich für alles, was auf seiner Seit…

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Themen: Rechtsprechung , Hamburg
Rechtsgebiet: Onlinerecht

Erschienen 9. Dezember 2007 auf http://www.kielanwalt.de.

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