Pflicht zur Nennung der Vertragspartner bei „Erlebnis-Gutscheinen“, oder: Keine Ballonfahrten ins Ungewisse…

Wer im Internet „Erlebnis-Gutscheine“ anbietet, die zur Einlösung bei einem Dritten bestimmt sind, muss dem Verbraucher bereits zum Zeitpunkt des Angebots offenlegen, welche Vertragspartner zur Durchführung des „Erlebnisses“ zur Verfügung stehen. In einem aktuellen Urteil stellte das Oberlandesgericht München fest, dass ein Anbieten solcher Gutscheine ohne Nennung der konkreten Partner gegen das Transparenzgebot aus § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG verstößt.

Der Sachverhalt

Ein Händler hatte im Internet „Erlebnis-Gutscheine“ angeboten, die u.a. für eine Ballonfahrt im bayrischen Oberland gelten sollten. Zur Durchführung dieser Fahrten wurde laut AGB jedoch nicht der Händler selbst verpflichtet, sondern später vom Kunden zu bestimmende Dritte. Die Vertragspartner, die diesen Gutschein akzeptierten, waren jedoch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht ersichtlich, sondern sollten später vom Händler genannt werden.

Hiergegen wurde der Händler auf Unterlassung in Anspruch genommen, da diese Praxis gegen § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG verstoße.

Das Urteil

Zu Recht, wie die Richter des OLG München befanden (09.09.2010, Az. 6 U 2690/10). Durch diese Vorgehensweise sei der Kunde nicht vollumfänglich über alle an dem Geschäft beteiligten Parteien informiert:

„Die Antragsgegnerin handelt, wenn sie im Internet Gutscheine für Ballonfahrten anbietet und dabei Ort und/oder Dauer der Fahrt nennt, nicht nur für sich selbst, sondern auch im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG für die (von ihr als ‚Veranstalter‘ bezeichneten) Unternehmer, die die Ballonfahrt durchführen.“

Dies sei jedoch eine Benachteiligung des Verbrauchers, da dieser spätestens zur Einlösung der Gutscheine an Vertragspartner gebunden sei, über deren Identität er sich vorher nicht informieren konnte:

„Jedenfalls führt das Handeln der Antragsgegnerin, wenngleich nicht sofort, zu einer Verpflichtung des vom Kunden gewählten Veranstalters diesem gegenüber, der der Veranstalter sich nicht entziehen kann. Dass die Bestimmung des Veranstalters als Vertragspartner des Kunden erst nach Vertragsschluss mit der Antragsgegnerin […] ohne Rückwirkung erfolgt […] und zu diesem Zeitpunkt die Person bzw. das Unternehmen des Veranstalters dem Kunden bekannt wird, ist ohne Bedeutung. Denn § 5a Abs. 3 UWG stellt auf den Zeitpunkt des Angebots ab. […] Rechtlich gebunden ist der Kunde […] nämlich schon durch den Vertragsschluss mit der Antragsgegnerin, der er auch sofort den vollen Preis für das ‚Erlebnis‘ schuldet. Will er den Gutschein nicht verfallen lassen, muss er einen Veranstalter auswählen und das im Gutschein verbriefte ‚Erlebnis‘ in Anspruch nehmen. Diese Konstellation ist von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG erfasst. Die Vorschrift stellt in Abs. 2 Nr. 3, Einleitungssatz, auf die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers zu dem Zeitpunkt ab, in dem er auf das Angebot einer Dienstleistung hin das Geschäft abschließen kann. In dieser Situati… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Uwg , Gutscheine

Erschienen 22. November 2010 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Reisetester Werden: Reisetester werden?

RA J. Melchior, Wismar | 6. März 2008 — reisetester.com bietet traumhafte Aussichten: Werden Sie jetzt Reisetester Sie wollen in die weite Ferne fliegen? G…

OLG München: Gutschein-Käufern muss Name des späteren Vertragspartners mitgeteilt werden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 23. Mai 2011 — OLG München, Urteil vom 09.09.2010, Az. 6 U 2690/10 §§ 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2, 3 Abs. 2, 5a Abs. 2, 3 Nr. 2 UWG …

Rechtsprechung Gutscheine: Gutscheine dürfen nicht verfallen

Handakte WebLAWg | 6. Dezember 2007 — Gerade jetzt zur Weihnachtszeit sind Geschenkgutscheine eine gern gewählte Alternative des Schenkens, manchmal sogar der letzte…

Verfall Von Gutscheinen: LG München I: Verfall von Amazon-Gutscheinen - Eine Gültigkeitsbefristung für Gutscheine auf ein Jahr greift grundsätzlich in das …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. Mai 2007 — 1. Bei Geschenkgutscheinen handelt es sich um ein kleines Inhaberpapiere im Sinne des § 807 BGB. Diesem liegt ein kaufrechtlicher …

Verjährung: Wie lange sind Gutscheine haltbar?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 27. Dezember 2010 — Eigentlich sollte es längst durchgekaut sein: Die Sache mit den Gutscheinen. Eigentlich. Tatsächlich aber ist es bis heute ein …

Verjährung vs. Verfall: Die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen sollte die gesetzliche Verjährungsfrist nicht unterschreiten

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 4. Oktober 2011 — Wer dem Verbraucher Gutscheine ausstellt, möchte sich in der Regel nicht ewig an dieses Papier binden – die meisten Gutscheine …

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg : Gültigkeitsbefristung und Restguthabenverfall von Gutscheinen unzulässig - Verbraucherzent…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 18. Januar 2008 — OLG München, Urteil vom 17.01.2007 - Az. 29 U 3193/07 Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht…

Der Online-Kauf von Büchern mit den berühmten „5-Euro-Gutscheinen“: Ein Verstoß gegen das Preisbindungsgesetz?

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 29. Oktober 2009 — Viele Internetnutzer sind schon über die berühmten „5-Euro-Gutscheine“ gestolpert, die in regelmäßigen Zyklen (z.B. von Amazon)…

Groupon übertragbar: Rabattfalle Groupon - Risiken für Leistungsanbieter und Kunden

IT- und Internet-Recht | 15. Februar 2011 — Groupon ist in zwei Jahren zu einem Unternehmen mit Milliardenwert geworden. Schnäppchenjäger können Gutscheine für Produkte od…

(Wettbewerbsrecht) LG Berlin vom 14.12.11: Verrechnung von Gutscheinen beim Kauf preisgebundener Bücher stellt Verstoß gg § 3 Buch…

Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 31. Januar 2012 — LG Berlin Beschluss vom 14.Dezember 2011 102 O 165/11 In der einstweiligen Verfügungssache …. wird im Wege der einstw…