Pflegezeitgesetz

Seit dem 01.07.2008 gilt das Pflegezeitgesetz (PflegeZG).

Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.

Diese neue gesetzliche Regelung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Personalpolitik in Unternehmen haben. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das neue Pflegezeitgesetz Arbeitnehmern ermöglichen, pflegebedürftige nahe Angehörige in Ihrer häuslichen Umgebung zu pflegen. Konkret: Wird ein Familienangehöriger Ihres Mitarbeiters pflegebedürftig krank, hat dieser einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Auf kleinere Betriebe findet diese Regelung keine Anwendung, denn das Pflegezeitgesetz gilt nur für solche Betriebe, in denen in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Erste Voraussetzung für die Freistellung eines Mitarbeiters ist die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen. Pflegebedürftig ist, wer wegen einer Behinderung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag dauerhaft, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate, in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedarf. Außerdem muss bei den nahen Angehörigen mindestens die Pflegestufe I festgestellt worden sein. (…)

Quelle: RA Mudter vom 28.07.2008

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links


Erschienen 28. Juli 2008 auf http://log.handakte.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Pflegezeitgesetz Kündigungsschutz: Schutz vor Kündigung nach dem Pflegezeitgesetz

JuracityBlog | 26. August 2008 — Nach § 5 Pflegezeitgesetz genießen Beschäftigte Kündigungsschutz vom Zeitpunkt der Ankündigung, Pflegezeit in Anspruch nehmen…

Pflegezeit: Freistellung für die Pflege

JuracityBlog | 5. September 2008 — Ein Beitrag des Journalistenbüros “Biallo” beschäftigt sich mit dem sein 01.07.2008 geltenden Pflegezeitgesetz, dem Anspruch …

PflegeZG 01.01.2012: Familienpflegezeitgesetz ab 01.01.2012

arbeitsrechtsfix | 14. Dezember 2011 — Seit Mai 2008 gilt bereits das Pflegezeitgesetz (PflegeZG), dessen Ziel es ist, "Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, p…

Pflegezeit: Ihre Rechte

JuracityBlog | 25. August 2008 — Im seit 01.07.2008 geltenden Pflegezeitgesetz sind vor allem zwei neue Rechtsansprüche für Arbeitnehmer geregelt: 1) das Rech…

§ 5 Pflegezeitgesetz: Sofort Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz

JuracityBlog | 16. Juni 2009 — Das neue Pflegezeitgesetz, das seit Mai 2008 gilt, könnte in Verbindung mit der Alterspyramide zum Jobretter 2009 avancieren. E…

Pflegezeitgesetz 2009: Was ist das Pflegezeitgesetz?

Handakte WebLAWg | 4. August 2009 — Wir stellen Ihnen heute das Pflegezeitgesetz vor, das seit 13 Monaten gilt und pflegenden Angehörige die Vereinbarung von Ber…

Kündigungsschutz nach dem Pflegezeitgesetz

rofast.de | 13. April 2012 — Bei akutem Pflegebedarf für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen können Beschäftigte bis zur Dauer von sechs Monaten eine …

Pflegezeitgesetz Freistellung: Aktuelle Gesetzgebung: Neues zur Freistellung und zum Kündigungsschutz im Pflegezeitgesetz

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. Juli 2008 — Am 1.7.08 ist das neue Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. Überraschenderweise ist dieses Gesetz auch im Arbeitsr…

Freistellung zur Pflege Angehöriger von heute auf morgen möglich

Betriebsrat Blog | 4. Oktober 2011 — Einen akuten, plötzlichen Pflegefall in der Familie kann man meistens nicht voraussehen und auch nicht im Voraus planen – ins…

Mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit von Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen zulässig?

Meyer-Köring v.Danwitz | 2. Juni 2010 — Zum 1. Juli 2008 ist bekanntlich das neue Pflegezeitgesetz in Kraft getreten. Wir hatten hierzu ausführlich berichtet (siehe Be…

Arbeitsrechtskanzlei Mudter & Collegen | Pflegezeitgesetz