Pflegezeit: Ihre Rechte

Im seit 01.07.2008 geltenden Pflegezeitgesetz sind vor allem zwei neue Rechtsansprüche für Arbeitnehmer geregelt:

1) das Recht auf kurzfristige Freistellung, wenn der Pflegefall eintritt, häufig überraschend, nach § 2 Pflegezeitgesetz.

2) das Recht auf Pflegezeit, um di…

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Themen: Arbeitsvertrag , Arbeitnehmer , Akut

Erschienen 25. August 2008 auf http://blog.juracity.de.

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