Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung
Bewohner eines Altenwohnheims können die vom Heimträger in Rechnung gestellten Pflegesätze für die sog. Pflegestufe 0 bei der Einkommensteuerveranlagung als außergewöhnliche Belastung abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Im Streitfall zog die 1927 geborene Klägerin in ein Alten- und Pflegeheim. Die AOK wies ihren Antrag auf Leistungen für vollstationäre Pflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ab, weil der Hilfebedarf nicht mindestens anderthalb Stunden täglich betragen habe. Die Voraussetzungen für eine Zuordnung zur Pflegestufe I seien daher nicht gegeben.
Im Jahr 1999 zahlte die Klägerin an den Heimträger 14 981 DM für Unterkunft und Verpflegung sowie 12 401 DM für Pflegeleistungen. Der Betrag für die Pflegeleistungen entsprach dem vom Heimträger mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Pflegesatz für die sog. Pflegestufe 0. Damit wurden pflegerische Leistungen mit einem Zeitaufwand unter 45 Minuten abgegolten. Pflegesätze der Pflegestufe 0 haben Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, selbst zu tragen. Erst ab Pflegestufe I übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten.
Das Finanzamt ließ die Kosten für die Pflegeleistungen bei der Einkommensteuerveranlagung der Klägerin nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu. Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit seien nur bei Personen zu berücksichtigen, die durch den medizinischen Dienst der Pflegekasse mindestens der Pflegestufe I zugeordnet worden seien.
Der BFH führte aus, dass die Zuordnung zu einer der Pflegestufen im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI (Pflegestufen I bis III) nicht Voraussetzung für den Abzug von Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist. Auch bei einem geringeren Grad der Pflegebedürftigkeit sind Pflegeaufwendungen abziehbar, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen und Pflegeleistungen tatsächlich angefallen sind. Werden einem Heimbewohner Pflegesätze in Rechnung gestellt, die der Heimträger mit dem Sozialhilfeträger für einen Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I (Pflegestufe 0) vereinbart hat, ist davon auszugehen, dass der Heimbewohner pflegebedürftig war und das Heim entsprechend erforderliche Pflegeleistungen erbracht hat. Denn der Pflegestufe 0 werden Personen zugeordnet, die auf Pflegeleistungen angewiesen sind, deren Pflegebedürftigkeit aber (noch) nicht den in §§ 14, 15 SGB XI für die Zuordnung zur Pflegestufe I festgelegten Umfang erreicht. Die gesondert in Rechnung gestellten Pflegeaufwendungen sind unabhängig davon als außergewöhnliche Belastung abziehbar, ob der Steuerpflichtige wegen seiner Pflegebedürftigkeit in das Heim umgezogen oder erst nach dem Umzug pflegebedürftig geworden ist.
Wer in einem Wohn- und Pflegeheim untergebracht ist, kann die ihm gesondert in Rechnung gestellten Pflegesätze, die das Heim mit dem Sozialhilfeträger für pflegebedürftige Personen der sog. Pflegestufe 0 vereinbart hat, als außergewöhnliche Belastung abziehen.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Mai 2007 - III R 39/05
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Pflegesätze Bei Pflegestufe: BFH: Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar
STEUERRECHT | 1. August 2007 — BFH-Urteil vom 10.05.2007 - III R 39/05 Pressemitteilung Nr. 63 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Nach dem Urteil des Bundesfi…
Pflegestufe 2: Erhöhte Leistungen der Pflegeversicherung seit 1. Januar 2010
Anwalt bloggt | 15. Januar 2010 — Zum 1. Januar 2010 wurden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung wie folgt angehoben: Ambulante Pflegesachleist…
Pflegestufe auch bei Unterschreitung des Zeitbedarfs
RA Guido C. Bischof | 1. März 2012 — Wie ich schon in meinem Artikel „Pflegestufe abgelehnt – was tun?“ schrieb, geht es bei der Beantragung einer Pflegestufe oft…
Abweichung zwischen Pflegestufe/Pflegeklasse bei Heimpflege
Handakte WebLAWg | 6. September 2005 — Die Einstufung eines Pflegebedürftigen in eine der drei Pflegestufen bestimmt sich nach dem Umfang des täglichen Hilfebedarfs b…
Bis zu 2.400 Euro auch ohne Pflegestufe
Medrecht-Blog | 7. Oktober 2009 — Auch wenn man in keiner Pflegestufe ist, haben Betroffene unter Umständen Anspruch auf Pflegegeld. Auf diesen Umstand weist das…
Pflegeversicherung: Betreuungsleistungen für psychisch Kranke ohne Pflegestufe
Rechtsanwalt Köper Hamburg | 6. Oktober 2009 — Demente oder psychisch erkrankte Versicherte, die hinsichtlich Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität noch weitgehend sel…
Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung in einem Alten- und Pflegeheim
Rechtslupe | 19. März 2010 — Mit der Frage, ob Aufwendungen für die Unterbringung und Versorgung in einem Alten- und Pflegeheim als außergewöhnliche Belastu…
BFH: Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung abziehbar
STEUERRECHT | 5. Januar 2011 — BFH-Urteil vom 13.10.2010 – VI R 38/09 Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 2: “Nach einem Urteil des Bundesfin…
BFH: Selbst getragene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
STEUERRECHT | 1. Juni 2011 — BFH-Beschluss vom 14.04.2011 – VI R 8/10 Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 42: “Mit Beschluss vom 14. April …
Fiskus definiert Unterhalt neu
Steuerpraxis | 30. Juni 2010 — Bei Zahlungen an unterhaltspflichtige Personen erkennt das Finanzamt außergewöhnliche Belastungen an. Dabei sind aber Be…

