Pflege und Vorsorge: Abzug der Aufwendungen für Pflegeheimkosten bei der Einkommensteuer

Mit dem am 14.09.2011 veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.06.2011, Az. VI R 14/10, bestätigt der BFH die Abzugsfähigkeit der Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Alten- und Pflegeheim im Rahmen der Einkommensteuer, sofern insoweit eine Mehrbelastung vorliegt.

Dem vom BFH entschiedenen Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin wurde durch das Sozialamt auf Erstattung von 1.300 Euro für Kosten der Unterbringung ihres pflegebedürftigen Vaters in einem Pflegeheim in Anspruch genommen. Von den Gesamtkosten hatte der Vater rund 9.000 Euro, die Pflegeversicherung etwa 22.000 Euro und den verbleibenden Restbetrag das Sozialamt getragen.

Das Finanzamt berücksichtigte die von der Tochter geltend gemachten Unterhaltsaufwendungen nicht. Die hiergegen erhobene Klage hatte jedoch keinen Erfolg, weil es – so der BFH in seiner Urteilsbegründung – insoweit an einer Belastung mit Mehrkosten gegenüber der normalen Lebensführung fehle. Die Grenze der zumutbaren Belastung i.S.v. § 33 Abs. 3 EStG seien im konkreten Fall noch nicht überschritten.

Im Einzelfall können derartige Kosten ein eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellen. Neben den Pflegekosten …

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Themen: Unterhalt , Einkommensteuer , Pflegeversicherung , Bfh , Estg
Rechtsgebiet: Erbrecht

Erschienen 19. September 2011 auf http://www.paluka.de/.

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