Gepfeffert und -schmackvoll: Keine "Pfefferlendchen" in Rauchergaststätte
Die Rechtsanwäldin | 4. Februar 2010 — Ein Gastwirt, der in einer Rauchergaststätte eine vollständige Mahlzeit (hier: Pfefferlendchen) anbietet, verstößt gegen das Nic…
§ 7 II des RhPfNRSG lautet:
Die Betreiberin oder der Betreiber einer Gaststätte mit nur einem Gastraum mit einer Grundfläche von weniger als 75 m² kann das Rauchen erlauben. Voraussetzungen für einer Raucherlaubnis sind, dass 1. in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden und 2. über die Raucherlaubnis durch deutlich wahrnehmbare Hinweise insbesondere im Eingangsbereich der Gaststätte informiert wird Der Wirt einer Rauchergaststätte bot Pfefferlendchen für 11,90 € an. Dieses Gericht besteht aus drei kleinen Schweinemedaillons in Pfeffersoße, Kroketten und Prinzessbohnen.Ergebnis : Geldbuße von 350 €, Rechtsbeschwerde erfolglos
Die Pfefferlendchen seien nicht mehr unter diesen eingeschränkten Leistungsumfang zu fassen. Sie stellten eine vollständige Mahlzeit dar, die gewöhnlich als mittägliche oder abendliche Hauptmahlzeit eingenommen werde. Nicht das Essen, sondern das Getränk sei in diesem Fall die Nebenleistung, so dass die Leistungen in einem für Speisegaststätten, nicht dagegen in einem für Schankwirtschaften typischen Verhältnis zueinander stünden. Die Betroffene hätte daher mit ihrem Speisenangebot das Lokal als rauchfreie Gaststätte betreiben müssen.
Der Betroffene könne sich auch nicht darauf berufen, der gesetzliche Bußgeldtatbestand werde dem Bestimmtheitsgebot nicht gerecht, da für einen Gaststättenbetreiber nicht hinreichend erkennbar sei, welche Speisen er in einer Rauchergaststätte anbieten dürfe. Der Betreiber einer Gaststätte könne dem Gesetzeswortlaut klar und eindeutig entnehmen, dass seine Einrichtung grundsätzlich rauchfrei zu sein hat, er für die Umsetzung und Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich ist und ein vorsätzliches oder fahrlässiges Zuwiderhandeln eine Geldbuße in bestimmter Höhe nach sich ziehen könne. Die von der…
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 5. Februar 2010 auf http://richter-ballmann.info.
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