Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.Juli 2005 sind rechtswirksam
am 09.02.2006 von http://info.folkertjanke.deDer VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seinem Beschluss vom 24. Januar 2006 (Az.: VII ZB 93/05) entschieden, dass sich die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2005, wie vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht, erhöht haben. Damit wurde eine für …
Pfändungsgrenzen zum 1.7.2005 rechtmäßig
Handakte WebLAWg / Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass sich die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2005, wie vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht, erhöht haben. Damit wurde eine für viele Gläubiger und Schuld…
Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
Blickpunkt Recht & Steuern / Mit Wirkung zum 1. Juli 2005 hat das Bundesjustizministerium neue - höhere - Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen bekannt gemacht. Seitdem war - auch zwischen den Gerichten - umstritten, ob diese Erhöhung der Pfändungsgrenzen zulässig war. In …
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2005
Lichtenrader Notizen / Die ab 01. Juli 2005 geltenden Pfändungsfreigrenzen (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005) wurden im Bundesgesetzblatt Nr. 14, Seiten 494 ff einschließlich der Tabellen dazu veröffentlicht. § 850 c ZPO gilt ab 01.07.2005 wie folgt: ZPO §…
BGH: Gehaltspfändung verpflichtet zur Vorlage alter Lohnabrechnungen
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf gegenwärtiges und künftiges Arbeitseinkommen pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, hat der Schuldner außer den laufenden Lohnabrechnungen regelmäßig auch die letzten drei Lohnabrech…
Einzelzwangsvollstreckung gegen den Insolvenzschuldner wegen vor Verfahrenseröffnung vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Die Vollstreckung in die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners ist nur Neugläubigern von Unterhalts- und Deliktsansprüchen, nicht aber Unterhalts- und Deliktsgläubigern gestattet, die an dem Insolvenzverfahren teilnehmen…
BGH: § 850k ZPO entsprechend anwendbar bei Guthaben aus laufenden Sozialleistungen
InsoBlog.de / Der Schuldnerin erhält auf sein Girokonto bei einer Sparkasse monatlich das für ihn bestimmte ALG II überwiesen. Ein Gläubiger hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, mit welchem die Ansprüche des Schuldners gegen die Bank gep…
BGH: Vorlage alter Gehaltsabrechnungen bei Gehaltspfändungen
advobLAWg / BGH - Beschluß vom 20.12.2006 - Az: VII ZB 58/06:Hat der Gläubiger Ansprüche des Schuldners auf gegenwärtiges und künftiges Arbeitseinkommen pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, hat der Schuldner außer den laufenden Lohnabrechnu…
Pfändungsfreigrenzen 2007
Blickpunkt Recht & Steuern / Die seit 2005 geltenden Pfändungsfreibeträge, also der Teil des Arbeitseinkommens, der gemäß § 850c ZPO nicht gepfändet werden kann, bleibt auch für die kommenden zwei Jahre bis zum Juli 2009 unverändert. Die Pf&a…
