Pfändungsfehler
am 19.10.2007 von http://lawblog.mcneubert.de/Der Schuldner lässt die Konten des Gläubigers pfänden - bei drei Banken. Zwei Banken befinden sich am Wohnort des Gläubigers, die dritte in Bonn. Der Gerichtsvollzieher am Wohnort des Gläubigers war schnell - er stellt die Pfüb’s den Banken zu und informiert darüber den Schuldner. Der Gerichtsvollzieher in Bonn war offensichtlich nicht so flott. Jedenfalls war der Schuldner vorgewarnt, weil die Gläubigervertreter auf dem Pfüb alle drei Banken bezeichnet hatten. So blieb …
Für Schuldner: Neues bei der Kontopfändung; das P - Konto
JuracityBlog / Sofern ein Gläubiger Kenntnis von der Bankverbindung seines Schuldners erlangt, betreibt er gerne die Pfändung in dessen Konten. Obwohl zum Schutze des Schuldners Pfändungsfreigrenzen bestehen, wird dies oft mit Ärger und Gelaufe…
VERHAFTET
LawBlog / Aus dem Protokoll eines Gerichtsvollziehers (mit Hilfe der EDV erstellt): Um den Schuldner im Auftrag des Gläubigers auf Grund des bezeichneten Haftbefehls zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung wegen der genannten Anspruche zu verhaften…
“schwarze” Verwalterliste bei der Ethikbank
InsoBlog.de / Ohne Girokonto ist ganz schlecht. Nach § 116 InsO endet spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens jeder Girokontovertrag mit den Banken. Damit der Schuldner sein pfandfreies Vermögen verwalten kann, braucht er ein Girokonto. Die Banken hab…
BGH: Anfechtung gemäß § 133 InsO nur für aktive Handlungen des Gläubigers innerhalb der Dreimonatsfrist
Lichtenrader Notizen / In einem Urteil vom 10.02.2005 hat der Bundesgerichtshof zu IX ZR 211/02 entschieden, dass die Forderungspfändung bekanntermaßen mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wirksam wird und auch die verzögerte und verspätete…
Gedanken eines frustrierten Gläubigers
BERLIN BLAWG / Neulich in einem Gespräch mit einem unglücklichen Gläubiger. Der Gläubiger ist so gar nicht gar nicht glücklich. Sein Problem: Er hat viele zufriedene Schuldner, die ein seliges Leben führen, ohne an die Schulden bei ih…
Lastschriftverfahren: Keine stille Genehmigung durch den “schwachen” vorläufigen Insolvenzverwalter
InsoBlog.de / Diese Entscheidung werden Insolvenzverwalter, Banken und die Branchengelehrten Wort für Wort verschlingen. Der IX. Zivilsenat nimmt in einem Urteil vom 25. Oktober 2007 ausführlich zu den Fragen Stellung, wie sich die Genehmigungsfiktion in den AGB…
