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Pfändungsbeschluss aushebeln

am 01.05.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Absonderungsrechte sind die Lieblinge der jeweiligen Gläubiger. Aus Sicht des Insolvenzverwalters sind Absonderungsrechte ein Ärgernis. Weil das Vermögen des Schuldners durch die Absonderungen nicht der Gläubigergemeinschaft sondern einzelnen Gläubigern zusteht.
Wer als Verwalter Masse generieren will tut gut daran, die geltend gemachten Absonderungen zu überprüfen. Dazu gehört der kritische Blick auf Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse und Pfändungs- und Einziehungsverfügungen. Die Gläubiger sind oft genug nachlässig bei der Bestimmung der gepfändeten Ansprüche. Dazu passend eine Entscheidung des VII. Zivilsenats des BGH:
Der angefochtene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gibt nicht an, aus welchem Rechtsverhältnis sich die gepfändete Forderung ergeben soll. Er enthält auch keine Anhaltspunkte, die es ermöglichen würden, im Wege der Auslegung zu ermitteln, um welche Forderung es sich handeln soll. Für die Auslegung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses können nur die Angaben herangezogen werden, die sich aus dem Beschluss selbst ergeben (BGH, Urteil vom 28. April 1988 - IX ZR 151/87, NJW 1988, 2543, 2544; Schuschke/ Walker/Schuschke, aaO, § 829 Rdn. 37; Stöber, aaO, Rdn. 510). Daher ist es unerheblich, dass die Drittschuldnerin ausweislich ihrer Erinnerungsbegründung auf der Grundlage der von ihr vorgelegten Verträge eine Vorstellung davon hatte, um welchen Anspruch es sich handeln könnte. Ein eventuell denkbarer Fall, in dem sich nicht nur für die …

Bei Lohnpfändung muss der Schuldner regelmäßig auch die letzten drei Lohnabrechnungen vor Zustellung der Pfändung herausgeben

InsoBlog.de / Das AG Wunsiedel und das LG Hof hatten die vom Gläubiger beantragte Herausgabe der Lohnabrechnungen für die letzten sechs Monate zurückgewiesen. Begründung: Die Auskunfts- und Herausgabepflicht nach § 836 Abs. 3 ZPO beziehe sich nur auf die gep…

Kein automatischer Widerruf des Bezugsrechts einer Lebensversicherung durch Pfändung (OLG Dresden)

InsoBlog.de / Ein Gläubiger pfändet die Lebensversicherung eines Schuldners per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. In der Drittschuldnererklärung teilt die Versicherung dem Gläubiger mit, dass zu Gunsten der Ehefrau des Schuldners ein widerrufliches Bezug…

Herausgabeanspruch von Urkunden kann im PfÜB aufgenommen werden

InsoBlog.de / In der Praxis der Zwangsvollstreckung ist es entscheidend, schnell die richtigen Informationen zu bekommen. Ein Gläubiger hatte beim AG Bamberg in einem Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, anzuordnen, dass der Schuldner ab Z…

Neuer Service der Postbank: Die Personenpfändung

LBR-Blog / Nach einem Vollstreckungsversuch teilt die Postbank mit:Ihr Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird abgelehnt. Der Schuldner (eine OHG) steht nicht mit uns in Geschäftsbeziehung. Sollen die persönlich haftenden Gesellschafter mitgepfändet werd…

Klagen “ohne Kostenrisiko”, sagt der BGH

InsoBlog.de / Die GmbH ist Insolvenzschuldnerin. Der Verwalter hat gegen den Geschäftsführer/Gesellschafter ein rechtskräftiges Versäumnisurteil erwirkt. Ein Zahlungsanspruch wegen nicht erbrachter Stammeinlage. Der Geschäftsführer/Gesellschafter hatte ein i…

Unangenehme Überraschung nach erfolgreicher Forderungspfändung bei nachfolgender Insolvenz des Schuldners

Lichtenrader Notizen / Das OLG Oldenburg - Beschluss vom 14.01.2005 - 8 U 249/04 - hat einem Gläubiger, der durch einen am 28.04.2002 erlassenen und der Drittschuldnerin am 14.05.2002 zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zunächst wirksam eine Werklohnforde…

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