Staat oder Taschenspieler?
LawBlog | 14. Juni 2011 — Menschenunwürdige Haftbedingungen sind ein Thema – nicht nur in anderen Ländern. Auch in Deutschland klagen Gefangene gegen unz…
Die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen durch den Staat ist unzulässig.
Damit billigte der Bundesgerichtshof die Auffassung des Landgerichts Bochum, die Pfändung möglicher Ansprüche des Schuldners gegen das Land auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung in Justizvollzugsanstalten des Landes stelle ebenso wie die Aufrechnung gegen einen solchen Anspruch eine unzulässige Rechtsausübung dar. Gleiches gelte für die aus diesen Verfahren entstehenden Nebenforderungen.
Zwar hat der Gläubiger grundsätzlich die Möglichkeit, eine dem Schuldner gegen ihn zustehende Forderung zu pfänden. Er kann aufgrund der Pfändung und Überweisung in der Regel selbst die Aufrechnung mit der ihm gegen den Schuldner zustehenden Forderung erklären. Ob dies auch möglich ist, wenn der Gläubiger ohne die Pfändung und Überweisung wegen eines materiellen Aufrechnungsverbots nicht aufrechnen konnte, ist umstritten.
Der Bundesgerichtshof muss dieser Frage nicht nachgehen. Denn rechtsfehlerfrei hat das Landgericht Bochum entschieden, dass bei dem hier vorliegenden Sachverhalt gemäß dem auch für das Prozessrecht Geltung beanspruchenden § 242 BGB bereits die Pfändung des Anspruchs ausgeschlossen ist. Denn die Pfändung des Geldentschädigungsanspruchs wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen erweist sich unter Berücksichtigung der Funktion und des Zwecks dieses Anspruchs und der Eigenart des zwischen dem Schuldner und dem Land Nordrhein-Westfalen bestehenden Rechtsverhältnisses als unzulässige Rechtsausübung.
Steht einem Strafgefangenen ein Anspruch auf Geldentschädigung für immaterielle Schäden infolge menschenunwürdiger Haftbedingungen gegen den Staat zu, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Aufrechnung des Staates mit Gegenforderungen gemäß § 242 BGB unzulässig. Der Anspruch des Strafgefangenen auf Geldentschädigung leitet sich aus dem Schutzauftrag der Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG ab. Er hat neben der Genugtuung für den Verletzten auch den Zweck einer wirksamen Sanktion und Prävention in dem Sinne, dass der verpflichtete Staat dazu angehalten wird, menschenunwürdige Haftbedingungen von vornherein zu vermeiden oder aber zumindest alsbald zu beseitigen und nicht länger fortdauern zu lassen. Diesen Zweck kann der Geldentschädigungsanspruch wirksam nur erfüllen, wenn er für den ersatzpflichtigen Staat spürbare Auswirkungen hat. Dies ist nicht der Fall, wenn die Forderungen, mit denen der Staat aufrechnen möchte, bei wirtschaftlicher Betrachtung wertlos sind, weil – wie in vielen Fällen – der Strafgefangene vermögenslos ist.
Aus den gleichen Erwägungen ist dem Staat auch die Pfändung eines gegen ihn gerichteten Anspruchs eines Strafgefangenen auf Geldentschädigung wegen immaterieller Schäden infolge menschenunwürdiger Haftbedingungen zu versagen. Eine Zulassung der Pfän…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Juni 2011 auf http://www.rechtslupe.de.
LawBlog | 14. Juni 2011 — Menschenunwürdige Haftbedingungen sind ein Thema – nicht nur in anderen Ländern. Auch in Deutschland klagen Gefangene gegen unz…
LawBlog | 5. August 2011 — Wer hätte das gedacht? Ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermöglicht es dem verurteilten Kindesmörder Magnus Gäfgen,…
LawBlog | 29. Oktober 2009 — Sieben Monate war ein Strafgefangener in einer 9,09 Quadratmeter großen Zelle untergebracht. Gemeinsam mit einem anderen Gefang…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 14. Juni 2011 — Der BGH, Beschl. v. 05.05.2011 – VII ZB 17/10 weist nochmals (weitere Nachweise im Beschluss) darauf hin, dass die Pfändung d…
Im Namen des Volkers | 30. Oktober 2009 — Der BGH hat die Revision gegen dieses Urteil des OLG Karlsruhe zurückgewiesen. Der BGH führt aus: Um seine Funktionen…
Heymanns Strafrecht Online Blog | 2. November 2009 — Die öffentlichen Kassen müssen wirklich leer sein. Sonst würde eine Justizverwaltung (hoffentlich) nicht auf die Idee gekommen…
Rechtslupe | 29. Oktober 2009 — Es ist der Justizverwaltung unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) grundsätzlich verwehrt, gegenüb…
Rechtslupe | 28. April 2011 — Sowohl die Zwangsvollstreckung wegen des Anspruchs auf Zahlung von Verzugszinsen als auch wegen der Ansprüche auf Erstattung vo…
Rechtslupe | 30. Juni 2010 — In der Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO verpflichtet, jeden Wechsel der Anschrift, …
Rechtslupe | 1. Oktober 2009 — Stehen sich zwei Forderungen wechselseitig gegenüber, muss das Geld nicht hin und her wandern, vielmehr können beide Forderunge…