Petrus und der Finderlohn

Wenn bei „Wer wird Millionär?“ Fragen aus der Welt des Sports oder der modernen Kunst gestellt werden, kenne ich die Antwort nur selten. Geschichts- und Religionsfragen liegen mir schon deutlich mehr. Eine hübsche Frage war etwa jene, was im Petersdom geschrieben steht:

A) Nur Mut Maria B) Trau dich Paulus C) Tu es Petrus D) Mach et Otze

Ich beherrsche kein Latein, aber wenn Jesus sagt: „Du bist Petrus…“ (Mt 16,18 EU), dann liegt es für mich nahe, „Tu es Petrus…“ für die korrekte Übersetzung zu halten. Und so kann man denn auch wirklich im inneren Kuppelfries des Petersdoms in zwei Meter hohen Buchstaben lesen: Tu es Petrus et super hanc petram aedificabo ecclesiam meam et tibi dabo claves regni caelorum. Eine tolle Frage der hervorragenden Redaktion!

Das Gefühl unfehlbarer Antwortkenntnis vermittelten mir bislang Fragen aus der herrlichen Welt des Rechts. Vor dem Hintergrund meiner juristischen Ausbildung war es für mich ganz natürlich, dass ich alles, was man einen juristischen Laien fragen kann, selbst erst recht wissen müsste. Doch schon sind wir wieder bei der Bibel, in der es heißt: „Hochmut kommt vor dem Fall.“ (Spr 16,18 EU. In der katholischen Morallehre ist Hochmut gar ein Hauptlaster („Todsünde“); Gott sei Dank bin ich nicht katholisch.) Am vergangenen Montag nun war ausgerechnet die Millionenfrage juristisch:

Wie viel Finderlohn steht laut § 971 BGB dem ehrlichen Finder von 1 Million Euro zu?

A) Gar keiner B) Im Ermessen des Besitzers C) 17,25% D) 30.010 Euro

Für mich als Kandidat hätte das eine Gewinngarantie sein sollen, aber ich bekenne hiermit öffentlich, die richtige Antwort nicht gewusst zu haben. Nicht einmal das Ausschlussprinzip hätte mir Sicherheit verschafft. Antwort A) konnte nicht stimmen, weil, dessen war ich gewiss, ein Anspruch auf Finderlohn besteht. Antwort B) konnte ebenfalls nicht stimmen, denn im Zusammenhang mit Fundsachen ergibt es keinen Sinn, vom „Besitzer“ zu sprechen. Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft, und eine verlorene Sache ist mithin besitzlos. Nimmt der Finder sie an sich, wird er Besitzer, und händigt er sie dem Empfangsberechtigten aus, geht der Besitz auf diesen über. Es wäre unsinnig, wenn das Gesetz im Zusammenhang mit Finderlohn vom Besitzer sprechen würde, denn wer soll das denn sein? Gegen Antwort C) sprach die krumme Zahl von 17,25%. Mir wäre weder eine Idee gekommen, warum das Gesetz sie nennen sollte, noch war mir erinnerlich, dergleichen je g…

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Themen: Bgb , Jesus , Paulus , Petrus , Finderlohn , Juristerei , Wer Wird Millionär

Erschienen 21. Mai 2011 auf http://katzenkoenig.net.

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Hoffart kommt vor dem Sturz und Hochmut kommt vor dem Fall. (Spr 16,18; EU)