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Petitions- und Antwortrecht

am 09.05.2007 von German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch

CK - Washington.   Das Petitionsrecht der Verfassung kann nicht als Recht auf eine staatliche Antwort auf eine Petition des Bürgers verstanden werden, erklärte das zweithöchste Gericht der USA am 8. Mai 2007 in Washington. Die Mindermeinung drückt Sympathie für die Kläger in Sachen We The People Foundation Inc. et al. v. USA, Az. 05-5359, aufgrund der Auslegung des Rechts auf Meinungsfreiheit nach dem ersten Verfassungszusatz aus. Doch gelangt der United States Court of Appeals for …

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Investitions- und Schiedsrecht

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   Mit einem starken amerikanischen Einschlag wendet sich das neue Buch Todd Weiler, Hrsg., International Investment Law and Arbitration - Leading Cases from the ICSID, NAFTA, Bilateral Treaties and Customary International Law au…

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Gitmo-Entführte keine Personen

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   Keine Personen im Sinne des Religious Freedom Restoration Act, 42 USC §2000bb, sind die vom Rumsfeld-Pentagon ins kubanische Guantanamo entführten Ausländer, bestimmt das zweithöchste Gericht der USA, der…

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German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   Die Gemeinsamkeiten der Klägerlage konnte das Untergericht bei einer Sammelklage von Bauern hispanischen Ursprungs gegen das Bundeslandwirtschaftsministerium nicht feststellen, als diese ihre behauptete Ungleichbehandlung…

Kandidat tot, Akte beim CIA?

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington.   Kann Paul Wolf vom CIA Akten über den Mord am Präsidentschaftskandidaten fordern? Die gesetzlichen Ausnahmen vom Recht des Staates, Unterlagen dem Bürger nicht freizugeben, sind eng auszulegen, vgl. United State…

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