PETA ./. CIRCUS KRONE

Das Landgericht Hamburg hat dem Circus Krone die Äußerung zugestanden, dass PETA-Aktivisten “Straftaten nicht scheuen”. So hatten die Zirkusleute verlautbaren lassen:

“Diese sektenartigen Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen [...]“

Den Gutmenschen der radikalen Tierrechtsorganisation PETA haben eine gewisse Tradition darin, anderen Leuten die Meinungsfreiheit zu verbieten, die sie selbst jedoch offensiv beansprucht. Diesmal hatten die sensiblen Hobby-Zensoren zunächst eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Traditionszirkus erwirkt, der ein besonderes Gewicht auf Tierdressuren legt und über ein Jahrhundert Erfahrung in der mobilen Tierhaltung verfügt – natürlich in Hamburg.

Im PETA-Umfeld war es allerdings tatsächlich zu einer Anklage wegen Volksverhetzung gekommen, auch ist man dort nicht schüchtern mit Hausfriedensbruch. Die Zivilkammer 24 urteilte:

“Die bestehenden Anhaltspunkte dafür, dass Aktivisten … ‘Straftaten nicht scheuen’, rechtfertigen eine kritische Auseinandersetzung, wie sie im vorliegenden Fall durch die Pressemitteilung erfolgte” und betont, dass der “Kern des Vorwurfs erkennbar der ‘fanatische’ Tierschutz ist”.

Der Circus Krone sieht sich übrigens nicht nur seinen Tieren in beson…

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Themen: Abmahnung , Meinungsfreiheit , Fliegender Gerichtsstand , Einstweilige Verfügung , Landgericht Hamburg , Tradition , Peta , Zensur , Verdachtsberichterstattung , Pressekammer , Medienmanipulation
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 19. Januar 2012 auf http://www.kanzleikompa.de.

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