Personensuchmaschinen & Recht – Warum yasni, 123people & Co trotz bestehender Urteile ein Problem haben könnten

Vor kurzem hatte das LG Hamburg Unterlassungsansprüche zurückgewiesen, weil es in der Veröffentlichung von Fotos der Klägerin auf der Personensuchmaschine 123people keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts gesehen hatte. Die Argumentation fußte im Wesentlichen darauf, dass derjenige der ohne weitere technische Vorkehrungen auf einer suchmaschinenoptimierten Internetseite eigene Bilder veröffentlicht bzw. einer entsprechenden Veröffentlichung zustimme, sich damit einverstanden erkläre, dass dieses Bild auch in Ergebnisanzeigen von Personensuchmaschinen veröffentlicht werde. Dabei hatte sich das LG Hamburg ausdrücklich auf die Argumentation des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Google Bildersuche berufen. Auch wenn es bezüglich des Google Urteils bei den Rechtsexperten einiges zu diskutieren gibt, ist die Argumentation aus Laiensicht zumindest nachvollziehbar. Wer seine Seite für Google & Co optimiert, darf sich später nicht beschweren, wenn die (für die Nutzung des Internets sicher elementar wichtigen) Suchmaschinen, die Inhalte im Rahmen von suchmaschinenüblichen Anzeigen veröffentlichen. Entscheidend ist dabei, dass jeder Betreiber über entsprechende Angaben in der jeder Webseite zugehörigen Textdatei robots.txt die Möglichkeit hat, den Suchmaschinen genau vorzugeben, welche Inhalte über deren Suchroboter (sogenannte „Webcrawler“) ausgelesen werden dürfen und damit erst Eingang in die Suchergebnisse finden können. Die gleichen Grundsätze hat in der oben stehenden Entscheidung auch das LG Hamburg herangezogen. Was aber, wenn man auch über die robots.txt die Einträge bei Personensuchmaschinen faktisch nicht verhindern kann ? In den Kommentaren zu meinem Beitrag "(Il-)Legalität von Personensuchmaschinen – Datenschutzrechtliche Grenzen für yasni, 123people & Co" wurde diese Problematik für mich das erste Mal angesprochen. Zahlreiche Einträge im Internet deuten darauf hin, dass zumindest Yasni und 123people offensichtlich keine eigenen „Webcrawler“…

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Themen: Datenschutz , Google , LG Hamburg , Aktuelle Entscheidungen IM Überblick , Grenzen , Yasni
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 12. August 2010 auf http://www.rechtzweinull.de.

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