Personenschadenregulierung
am 12.04.2006 von http://wolfgangferner.blogspot.com
(Lemcke, Hermann in: r + s 2006, 52f.
„Die gestörte Gesamtschuld in der Personenschadenregulierung“)
Die gestörte Gesamtschuld und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen haben für die Regulierungspraxis immer schon eine besondere Bedeutung gespielt. Die Zahl der Schadenfälle, in denen sich dieses Problem ergibt, hat sich in den letzten Jahren durch die seit dem 1.1.1997 geltende Neuregelung der Haftungsersetzung (§§ 104 ff. SGB VII) und das seit dem 1.8.2002 geltende 2. SchadÄndG wesentlich erhöht. Insbesondere ist die Zahl der Fälle angestiegen, in denen ein Schädiger ein Familienangehöriger ist und deshalb das Familienprivileg des § 67 II VVG oder des § 116 VI SGB X zu einer gestörten Gesamtschuld führt.Lemcke gibt in seinem umfangreichen Aufsatz zu Beginn einen Überblick über die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Gesamtschuldnerausgleich.Sind für einen Unfall mehrere Personen verantwortlich, haften sie im Außenverhältnis zum Geschädigten gemäß § 840 I BGB gesamtschuldnerisch. Der Geschädigte kann somit jeden von ihnen gemäß § 421 ff. BGB voll in Anspruch nehmen. Gleicht einer den Schaden aus, kann er den oder die anderen im Wege des Gesamtschuldner-Innenausgleichs nach dem Verhältnis der Gewichte ihrer jeweiligen Verantwortungsbeiträge auf Erstattung in Anspruch nehmen. Ist ein Gesamtschuldner haftungsprivilegiert, so hat dies nach der Gesetzeslage nur zur Folge, dass der Geschädigte ihn zwar nicht in Anspruch nehmen kann, die volle Haftung der übrigen Gesamtschuldner davon aber nicht betroffen wird. Dies hat eigentlich zur Folge, dass entweder der privilegierte Schädiger auf dem Umweg über den Gesamtschuldnerausgleich im Ergebnis doch haften würde oder der nicht privilegierte Schädiger müsste den Schaden letztlich …
Juristendeutsch
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RA-Blog / Die Aachener Polizei - wie alle - weiß Personenbeschreibungen zu schätzen, die bei der Ergreifung der Täter weiterhelfen. Bei zwei Einsätzen am Wochenende haben die Beamten allerdings Personenbeschreibungen erhalten, deren Nützlichkeit doch star…
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Blickpunkt Recht & Steuern / Gegen den Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung kann nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann ein Haftungsbescheid nach § 71 AO 1977 ergehen, wenn wegen Aufteilung der Steuerschuld nach §§ 268, 278 AO…
Haftung beim Rempeltanz
RA-Blog / Die Lichtenrader Notizen berichten über ein interessantes Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema “Rempeltanz”. Mit Urteil vom 07.02.2006 (VI ZR 20/05) hat der BGH entschieden, dass es anders als bei gefährlichen Sportarten bei diesem…
